Theoretische Bäumfällung und praktische „halal“-Schlachtung
Eine mögliche Fällung der Bäume rund um den VfB-Sportplatz im Zuge der geplanten Bebauung hat über 600 Leimener Bürger auf den Plan gerufen, die sich in die nachbarschaftlichen Unterschriftensammlung eingetragen haben und so für den Erhalt dieser fast 100 Jahre alten stadtbildprägenden Bäume eintreten. In der heutigen Zeit, in der Umweltschutz und Ökologie groß geschrieben werden und eine hohe Sensibilität in diese Richtung besteht, dürfte jedem potentiellen „Frefler“ ohnehin klar sein, daß eine Fällung dieses Baumensembles zu Recht massive Proteste hervorrufen würde.
Hinweis der Redaktion: Natürlich stehen wir voll hinter der Aktion gegen eine potentielle Baumfällung und werden bei konkreten Anhaltspunkten für eine solche Absicht vehement dagegen anschreiben!

So gekennzeichnete Fleischprodukte erfordern zwingend das Schächten der Schlachttiere
Heimlich, still und leise und von den der Öffentlichkeit anscheinend unbemerkt, eröffnete hingegen inzwischen in Leimen der (unseres Wissens nach) erste Döner-Schnellimbiß im Wagenblas-Gebäude mit „Halal-Fleischprodukten“. Diese Fleischprodukte stammen von entgegen dem Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG) betäubungslos und per Halsdurchschnitt geschlachteten Tieren.
Diese Art der lt. Gesetz tierquälerischen Schlachtung ist in Deutschland verboten und nur per Ausnahmegenehmigung aus Glaubensgründen für Strenggläubige erlaubt. Hier in Leimen scheinbar neuerdings erforderlich.
Eine Unterschriftensammlung pro Tierschutz oder gar Proteste blieben aus. Als Konsument sollte man jedoch auf die „Halal“-Kennzeichnung achten und nicht die Tierquälerei aus religiösen Motiven durch den Verzehr entsprechender Produkte fördern.
Zitat: „Tierschutzgesetz (TierSchG) Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“
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