Werden Tierheimtiere eingeschläfert? Nein, sie haben ein Recht zu leben!
(ttt – 3.11.20) Das Telefon im Tierheim klingelt und im Gespräch fällt die Frage: „Schläfern sie nicht ein, wenn ein Tier zu lange im Tierheim ist und nicht vermittelt werden kann?“
NEIN! Im Tom-Tatze-Tierheim leben die Tiere solange, bis sie ein neues Zuhause gefunden haben. „Ist das nicht möglich, dürfen diese Tiere auch bei uns sterben. Schließlich sind wir ihr Zuhause,“ so Karin Schuckert, Tierheimleitung.
Im Tierschutzgesetz heißt es in Paragraph 17: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.“ Das Tierschutzgesetz selbst definiert aber nicht, was ein „vernünftiger Grund“ ist.
Auch der Deutscher Tierschutzbund stellt für seine Tierheime klar: Nur wenn der Tierarzt eine unheilbare, schwere Erkrankung feststellt, ist dies erlaubt. Ein weiterer Grund zur Tötung eines Tieres kann das Vorliegen von schweren Verhaltensstörungen sein, die für das Tier Leiden im Sinne des Tierschutzgesetzes bedeuten.
„Bei uns ist Krankheit der einzige Grund, wenn wir ein Tier gehen lassen müssen. Bei Verhaltensstörungen welcher Art auch immer arbeiten wir mit den Tieren daran. Wir müssen natürlich die Sicherheit der Mitarbeiter im Auge behalten, dennoch lassen wir jedes Tier erst einmal in aller Ruhe bei uns ankommen. Wenn sie sich eingelebt haben, kann man ihren Charakter kennenlernen und ihr Verhalten richtig zuordnen. Aggressives Verhalten ist bei uns aber ganz sicher kein Grund, sie einzuschläfern, sondern nur ein Grund, sich intensiv mit ihnen zu beschäftigen.“
Ob und wann ein Tier eingeschläfert werden muss, ist immer eine Entscheidung von Fall zu Fall.
„Unser Tierheim ist das vorübergehende Zuhause von unseren Tieren, und deswegen bekommen sie alle hier das, was sie brauchen, Liebe und Geborgenheit und die Sicherheit, so lange bleiben zu dürfen, wie es notwendig ist.“
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