Zensus 2022 – Zählung beginnt:
Ergebnisse entscheidend für Kommunalfinanzen

(sh – 6.5.22) Von Mitte Mai bis Ende Juli werden die Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises für den Zensus 2022 befragt. Durch den Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und wie sie arbeiten.  Die Ermittlung dieser Daten ist unglaublich wichtig, weil damit die Weichen für die nächsten Jahre gestellt werden. Hier geht es um richtig viel Geld. Beispielsweise bezieht sich die Höhe der Finanzzuweisungen des Landes an die Städte und Gemeinden auf die aktuelle Einwohnerzah“, erläutert Landrat Stefan Dallinger.

Pascal Hilkert und Laura Stach von der Zensus-Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises

In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Beim Zensus wird nur ein Teil der Bevölkerung, also eine Stichprobe, befragt. Hierdurch werden Aufwand und Kosten reduziert.  Die Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises führt im Auftrag des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg die Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis sowie die an Erhebung Sonderbereichen durch.

Neben den in der Stichprobe liegenden Personen werden hierbei auch Gemeinschaftsunterkünfte wie Alten- und Pflegeheime sowie Wohnheime wie beispielsweise Studierendenwohnheime befragt. Die Gebäude- und Wohnungszählung wird bei allen Eigentümerinnen und Eigentümern durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg durchgeführt. Um die Befragungen persönlich vor Ort durchzuführen, werden im Rhein-Neckar-Kreis etwa 500 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Die Erhebungsbeauftragten wurden für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit von der Zensus-Erhebungsstelle sorgfältig ausgewählt, umfassend geschult sowie auf Verschwiegenheit verpflichtet. Außerdem können die Erhebungsbeauftragten ihren ehrenamtlichen Einsatz bei der Befragung durch einen offiziellen Ausweis belegen.

Der Befragungstermin wird von den Erhebungsbeauftragten im Vorfeld mittels einer Terminankündigungskarte, die in den Briefkasten geworfen wird, angekündigt. Die Befragung vor Ort nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Hierbei werden Fragen nach dem Vornamen und Nachnahmen, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Wohnstatus (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz) der Haushaltsmitglieder geklärt.

Bei einem Teil der Befragten werden im Anschluss an dieses Gespräch persönliche Zugangsdaten für einen Online-Fragebogen übergeben, mit dem weitere Fragen unter anderem zur Bildung und Erwerbstätigkeit sowie zum Beruf beantwortet werden sollen. Hierbei besteht auch die Möglichkeit, die Befragung mit Hilfe eines Papierfragebogens durchzuführen. Für die ausgewählten Personen besteht beim Zensus eine gesetzliche Auskunftspflicht.

Die Zensusdaten unterliegen der statistischen Geheimhaltung und werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Der Schutz der Daten wird durch umfangreiche Maßnahmen sichergestellt. Beispielsweise werden die Daten anonymisiert ausgewertet und zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder gelöscht. Durch das sogenannte Rückspielverbot ist außerdem die Weitergabe der beim Zensus gewonnenen Daten der Befragten an andere Verwaltungseinheiten, wie die Bürgerdienste oder das Jobcenter, untersagt. Die Erhebungsbeauftragten sowie die Beschäftigten der statistischen Stellen sind zur Einhaltung der Statistischen Geheimhaltung verpflichtet.

Die Zensus-Erhebungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises ist für Fragen erreichbar: Per E-Mail und  telefonisch unter 06221 522-6516

Weitere Infos zum Zensus gibt es auf der Webseite und auf Twitter

 

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