Öffentliche Sandhäuser Gemeinderatssitzung vom 30. September

Gemeinderat Ernst Klinger für Gemeinderat verpflichtet

– Gemeinderat Ernst Klinger für Gemeinderat verpflichtet –
-1. Änderung des Bebauungsplans Bruchhausen verabschiedet-
– Förderprogramm „Blühstreifen und Blühwiesen für Sandhausen“ beschlossen-

Gleich zu Beginn der Septembersitzung wurde der am 26. Mai 2019 gewählte Gemeinderat Ernst Klinger vereidigt, da er in der konstituierenden Sitzung am 22. Juli 2019 verhindert war. Nach geleistetem Verpflichtungseid bekräftigte er diesen durch Handschlag.

„Die Änderungen des bestehenden Bebauungsplans Bruchhausen beschäftigen uns seit Längerem“, erklärte Bürgermeister Kletti, der den Sachverhalt kurz umriss.

Durch einen Bauantrag in „2. Reihe“ war das Verfahren angestoßen worden, den aus dem Jahr 1975 stammenden Bebauungsplan Bruchhausen zu ändern. Um Rechtssicherheit zu erlangen, wurde dieser durch das Büro Sternemann und Glup nach heutigen Gesichtspunkten weiterentwickelt; in seinen Grundzügen jedoch weitestgehend beibehalten.

Im Zuge der Änderung hatte man im Gemeinderat beschlossen zusätzlichen Wohnraum für den gesamten Weiler zu schaffen und diesen in Einklang mit der landwirtschaftlichen Nutzung zu bringen. Seitens der Verwaltung erging hierzu der Vorschlag zwei Baufenster im Bereich des Spielplatzes in den Bebauungsplan mit aufzunehmen, um eine Vorratsplanung zu Gunsten kommender Generationen zu schaffen.

Der geäußerte Unmut, der darauf in einer Unterschriftensammlung mit 585 Unterschriften zum Ausdruck kam, sei, so Kletti, dahingehend unbegründet, da weder eine massive Bebauung geplant noch aktuell der Verkauf des Grundstücks vorgesehen sei.

Für den Spielplatz bliebe auch nach einer eventuellen Bebauung in weiter Zukunft genügend Restfläche übrig.

Es sei daher für ihn nicht nachzuvollziehen, dass die Anwohner zwar eine Bebauungsplanänderung zur Realisierung eigener Bauinteressen teilweise auf maximalem Niveau anstrebten, die Vorratsplanung der Verwaltung aber ausschlugen.

Gemeinderat Albrecht sah als Ursache der Unmutsbekundungen gefährliches Halbwissen, schließlich habe man die beschlossenen Vorgaben (die landwirtschaftliche Nutzung nicht zu behindern, eine geringere Dichte der Wohnbebauung als im Ortskern zu realisieren und Wohnen und Gewerbe zu ermöglichen), 1:1 im Bebauungsplanentwurf umgesetzt. Auch eine Generierung von Zuzug durch eine zweistöckige Bauweise könne ausgeschlossen werden.

Dass viele von der Bebauungsplanänderung profitieren, äußerte Gemeinderat Rüttinger, der sich zwar für die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs, aber gegen eine Reduzierung der Spielplatzfläche und somit für den Erhalt der „grünen Lunge“ aussprach. Auch die FDP-Fraktion war nach einer gemeinsamen Begehung mit den Anwohnern zu dem Ergebnis gekommen von einer Vorratsplanung im Bereich des Spielplatzes Abstand zu nehmen, erklärte Gemeinderat Liebetrau.

Als aus ihrer Sicht wichtigstes Entscheidungskriterium führten Gemeinderat Öfele und Gemeinderätin Würzer die Sicherstellung der Vorratsplanung sowie eine vorzeitige Bepflanzung als ökologischen Ausgleich an.

Derzeit sei weder eine zeitnahe Bebauung noch der Verkauf geplant, versicherte ihnen Bürgermeister Kletti, der allerdings mit einer vorgezogenen Aufforstung vor der Umsetzung der Maßnahme keinen Präzedenzfall schaffen wollte.

In der nachfolgenden Abstimmung beschloss man einstimmig an den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs festzuhalten sowie den im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange zu entsprechen. Der Antrag der Verwaltung eine Vorratsplanung im Bereich des Spielplatzes zu realisieren, wurde mehrheitlich abgelehnt. Der Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften soll nun für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.

Auf Antrag der CDU-Fraktion war die Einführung eines Förderprogramms „Blühstreifen und Blühwiesen für Sandhausen“ mehrheitlich beschlossen worden.

Auslöser initiativ zu handeln, sei, so Gemeinderat Günes, das drastische Insektensterben sowie die Dezimierung der Rebhühner gewesen, gegen die man etwas tun wollte. Zur Entlastung der Verwaltung habe man daher in Eigenregie Richtlinien erarbeitet und diese mit dem Amt für Landwirtschaft abgestimmt.

Der Vorschlag beinhaltete die jährliche Bereitstellung von 20 000 € im Finanzhaushalt 2020-2025 sowie ein Förderbetrag von 1.400 € pro Hektar und Jahr.

Anerkennung fand der Antrag auch bei anderen Fraktionen, die diesen als lobenswert (Gemeinderätin Würzer) bzw. gut und notwendig (Gemeinderat Krämer) bezeichneten. Obwohl sehr viele positive Effekte zu erkennen sein, wunderte sich neben Gemeinderat Diem, auch Gemeinderat Schulze und Gemeinderätin Seeger über die Höhe des Fördergeldes und dessen Grundlage. Diem schlug daher vor beim Anlegen einer Blühwiese lediglich die Erstattung des Saatgutes zu übernehmen. Die Pflegepflicht liege, so Diem, ohnehin beim Besitzer und nicht bei der Verwaltung. Ebenso sei die Bereitstellung von 20 000 € aus dem „Topf der Gemeinde“ zu prüfen, schloss sich Gemeinderätin Würzer an, da Förderprogramme von EU und Land existierten. Neben außerörtlichen Blühwiesen schlug sie vor innerorts das Klima durch Fassadenbegrünung, der Entsiegelung von Flächen etc. zu verbessern.

„Vielleicht sind die Fördermöglichkeiten noch nicht vollständig ausgeschöpft“, räumte Gemeinderat Günes ein, dennoch habe man sich bei den Fördergeldern von 1.400 € pro Hektar und Jahr an anderen Kreisen orientiert, die ebenfalls diesen Betrag als Anreiz in Aussicht stellten. Überdies sei angesichts eines 30 Mio. €-Haushalts, schloss Gemeinderat Schneider, die Bereitstellung von 20 000 € angemessen.

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