Mit der „3G-Regel“ in den Zoo: Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis erforderlich
(zoo – 17.8.21) Mit der aktuellsten Änderung der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg ändern sich ab sofort die Zutrittsregelungen für den Zoo Heidelberg. Es gilt die 3G-Regel. Ein Besuch ist dann nur noch für geimpfte, getestete oder genesene Besucher möglich. Gleichzeitig entfällt die Begrenzung für die Anzahl der Besucher, die sich gleichzeitig im Zoo aufhalten dürfen. Tickets können entweder vor Ort oder online im Vorverkauf erworben werden. Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben bestehen.
Der Zoo Heidelberg ist bei den Menschen der Region ein beliebtes Ausflugsziel. Ein Tag im Zoo ermöglicht es jungen Familien, Paaren, Senioren oder Gruppen-Ausflüglern in Coronazeiten eine willkommene Abwechslung vom Alltag zu genießen.
„Wenn Besucher, die weder geimpft, genesen noch getestet sind, den Zoo besuchen, müssten wir laut der aktuellen Verordnung überall dort, wo wir den Besuchern Zugang zu geschlossenen Räumen bieten, den Status der Zoobesucher kontrollieren.
Dies beträfe beispielsweise das Raubtierhaus, das Menschenaffenhaus, alle anderen Tierhäuser, die Ausstellung, den Zooshop und Veranstaltungsräume – das würde dort langwierige Kontrollen und gegebenenfalls Warteschlangen für unsere Besucher bedeuten.
Um ein möglichst unbeschwertes Zooerlebnis garantieren zu können, haben wir uns dazu entschieden, die Nachweise einmal, gleich beim Einlass zu kontrollieren“, sagt Zoodirektor Dr. Klaus Wünnemann.
Eintritt in den Zoo nur mit der 3G-Regel
Dies bedeutet, dass jeder Besucher beim Einlass ab sofort einen Nachweis über
- eine abgeschlossene Corona-Impfung, oder
- ein zertifiziertes Corona-Testergebnis, (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, keine Selbsttests) oder
- eine vollständige Genesung (nicht älter als 6 Monate)
vorzeigen muss.
Das Testzentrum in der Tiergartenstraße bietet die Möglichkeit, sich ganz in der Nähe des Zoos vor dem Besuch testen zu lassen. Eine Übersicht über weitere Teststationen, inkl. Termine und Öffnungszeiten, gibt es auf der Webseite der Stadt Heidelberg .
Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind sowie Schülerinnen und Schüler. Der Nachweis erfolgt durch ein entsprechendes Ausweisdokument, wie etwa durch den Kinder- oder Schülerausweis.
Spontane Besuche jederzeit möglich – Maskenpflicht in Innenräumen
Ab sofort entfällt zudem die Begrenzung der Besucherzahl, die sich gleichzeitig im Zoo aufhalten darf. Spontane Besuche sind wieder jederzeit möglich, Tickets gibt es vor Ort an der Kasse. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit, sein Zoo-Ticket online bereits im Vorfeld zu erwerben. In den Innenbereichen, in Warteschlangen und bei den kommentierten Tierfütterungen besteht eine Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Masken bzw. FFP2-Masken. Die übrigen Hygiene- und Verhaltensregeln gelten ebenfalls fort.
Wir bitten alle Besucher, sich vor dem Zoobesuch über die aktuell geltenden Regelungen zu informieren: www.zoo-heidelberg.de/coronainfo
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