Frag‘ Anwalt Woesch: Neuerungen im ausländischen Verkehrsrecht 2012

(rw) Das Jahr 2012 hat uns im nahen Ausland wichtige und von uns als Verkehrsteilnehmer zu beachtende Neuerungen gebracht, die gerade jetzt in der Urlaubszeit von Wichtigkeit sind. Im Einzelnen:

1. Österreich

Seit 01.01.2012 müssen Fahrzeuglenker auf Österreichs Autobahnen und Autostraßen bei jedem Stau eine Rettungsgasse bilden. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass Einsatzkräfte möglichst schnell an den Unfallort gelangen. Die Verpflichtung gilt bei jedem Stau und zwar unabhängig davon, ob sich ein Einsatzfahrzeug nähert.

Bei Nichtbefolgung ist eine Geldbuße bis zu 726 Euro, bei Behinderung eines Einsatzfahrzeuges sogar bis zu 2.180 Euro vorgesehen.

2. Schweiz

Das Bußgeld für den Verstoß gegen die Vignettenpflicht auf Autobahnen ist bereits im Dezember 2011 von bislang 100 auf 200 Schweizer Franken verdoppelt worden. Die Stadt Zürich plant für 2012, alle Nebenstraßen zu Tempo-30-Zonen umzuwandeln.

3. Frankreich

Zu Jahresbeginn sind in Frankreich einige Strafverschärfungen in Kraft getreten: So wird u. a. das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung mit einer Geldbuße in Höhe von 135 Euro (bisher 35 Euro). Ab 01.01.2012 gilt auch für Fahrer von Krafträdern mit einem Hubraum über 125 ccm die Verpflichtung, beim Fahren eine reflektierende Kleidung zu tragen.

Aufgrund der im europäischen Vergleich verhältnismäßig hohen Anzahl an alkoholbedingten Verkehrsunfällen mit Todesopfern, hat die französische Regierung im Dezember 2011 eine massive Kampagne gegen Alkohol im Straßenverkehr initiiert. Vorgesehen ist neben einer massiven Ausweitung der Alkoholkontrollen im Straßenverkehr u. a. auch eine Verschärfung der Strafen für das Fahren unter Alkoholeinfluss mit einer BAK über 0,8 ‰, die 2012 in Kraft treten könnte. Bereits seit 2010 müssen Autobusse, in denen Kinder befördert werden, mit einem Alcolock-System (éthylotest anti – démarrage) versehen sein. Ab 2015 soll dies für alle Autobusse verpflichtend sein.

Mit Wirkung ab 01.07.2012 hat Frankreich die generelle Mitführpflicht von Atemalkoholtestsets in jedem Kfz eingeführt! Bußgeldbewährt ist das Nichtmitführen der Testsets allerdings erst ab Nov. 2012, so dass im jetzigen Sommerurlaub noch keine Sanktionen drohen. Das Problem ist (noch) dass die Testsets wegen der starken Anfrage bei den Herstellern so gut wie nicht zu erhalten sind.

4. Italien

Im Laufe von 2012 wird auch Italien den Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung umsetzen. Die nächsten turnusgemäßen Erhöhungen der allgemeinen Straßenverkehrsbußgelder ist erst um 01.01.2013 vorgesehen. diskutiert werden derzeit Strafverschärfungen bei Verkehrsunfällen mit Körperverletzung/Todesfolge, die im Laufe des Jahres in Kraft treten könnten.

Die Bemessung von Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen erfolgt in Italien im Regelfall nach regionalen Tabellen, wobei der sog. „Mailänder Tabelle“ nach einem aktuellen Urteil des Kassationsgerichtshofs eine hervorgehobene Bedeutung beigemessen wird. Der Entwurf einer für Italien einheitlichen Tabelle wurde jedoch nach dem Regierungswechsel als ungeeignet empfunden und zurückgezogen.

5. Spanien

Auch für die neue spanische Regierung wird u. a. die Straßenverkehrssicherheit ein Themen- und Handlungsschwerpunkt sein. Einzelheiten über geplante Maßnahmen sind jedoch noch nicht bekannt.

Die Region Katalonien plant für 2012 die Einführung einer Touristen-Abgabe. Diese Steuer soll von den Hoteliers erhoben werden und im Normalfall einen Euro pro Übernachtung betragen. die katalanische Regierung erhofft sich davon Einnahmen in Höhe von 100 Millionen Euro im Jahr.

Also, weiterhin Gute Fahrt!!

Übersicht über die Kolumne „Frag‘ Anwalt Woesch“ | (woesch.com)

 

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