Leserbrief: Bürgerbegehren Leimen zieht vor Gericht

Dieter Sattler, Vorsitzender der Bürgerinitiative

(ds) Die Auseinandersetzung zwischen der Stadt Leimen und dem Bürgerbegehren Leimen um den Erhalt der 100jährigen Bäume auf dem Alten Sportplatz geht in die entscheidende Runde.

Die Bürgerinitiative, die 2884 Bürger der Großen Kreisstadt vertritt, begibt sich auf den Klageweg beim Verwaltungsgericht Karlsruhe, um in einem Eilverfahren die Durchführung des Bürgerbegehrens zu sichern. Sie hat in Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper einen renommierten Mitstreiter gefunden. Herr von Loeper ist Sprecher im Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 und hat schon in Nagold ein Bürgerbegehren nach anfänglichen Ablehnungen durch die Stadt Nagold und das Regierungspräsidium Karlsruhe beim Verwaltungsgerichtshof zum Erfolg geführt.

Worauf stützt sich der Optimismus der Bürgerinitiative, nach 2 Ablehnungen doch noch erfolgreich zu sein?

Die Bürgerinitiative wird vor Gericht nachweisen, dass die Unterschriften gegen den Verkauf des Sportplatzes nicht zu spät gesammelt wurden, weil es im vorliegenden Fall keine Fristen zu beachten gab. Außerdem ist der Erhalt der Bäume eine Aufgabe, für die der Gemeinderat zuständig ist – und nicht der Oberbürgermeister, wie von der Gegenseite behauptet wird. Deshalb ist das Bürgerbegehren auch hier zulässig.

Wir alle wissen, dass Recht haben und sein Recht bekommen manchmal zweierlei Dinge sind und der Kampf um sein Recht oft Geld kostet. Das Bürgerbegehren Leimen freut sich deshalb über jede Spende.

Dieter Sattler,  Vorsitzender, Bürgerbegehren Leimen e.V.

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27 Kommentare für “Leserbrief: Bürgerbegehren Leimen zieht vor Gericht”

  1. richter,m.

    Mit der Verpflichtung von Dr. von Loeper, der auch das Bundesverdienstkreuz hat, ist der BI ein.echter C o u p gelungen. Das ist, wie wenn der VfB Leimen einen Spieler von Bayern München verpflichtet hätte. Im Leimener Rathaus und beim Investor beginnt nun das große Zittern, auch wegen des bisher eigenartigen Bebaungsplanverfahrens.

  2. Beobachter

    Der Gemeinderat der Stadt Leimen ist nun in einer schwierigen Lage. Will er – auf Teufel komm raus – in der September-Sitzung das Bebauungsplanverfahren Weidweg (Alter Sportplatz) im Hinblick auf die nicht aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels weiterführen oder abwarten, was das Verwaltungsgericht, möglicherweise auch der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entscheidet ? Zeigen sich die Stadtoberen wie bisher unbeeindruckt von der Einlegung eines Rechtsmittels, beschließen im beschleunigten Verfahren die nächsten Verfahrensschritte, verlieren jedoch vor Gericht, dann gibt es ein rechtliches Tohuwabohu.
    Da der Anwalt Dr. von Loepen offenbar auch mit dem Bauplanungsrecht gut vertraut erscheint, ist es gut möglich, dass über einen zusätzlichen Normenkontrollantrag eines Antragsberechtigten der Bebauungsplan zu Fall gebracht wird.
    Und letztlich gilt es noch die Frage zu beantworten, ob die Spende des Investors an die Stadt Leimen während des laufenden Anbietersverfahrens in rechtlich zulässiger Weise erfolgte.

    • noch ein Beobachter

      Wie immer wird in Leimen hinter für das Volk verschlossenen Türen das weitere Vorgehen festgelegt. Das Geheim- Gremium heißt ÄLTESTENRAT und bestimmt, was gemacht wird. Öffentliche Sitzungen des Gemeinderates werden deshalb oftmals zur Farce. Auch über den Verlauf der Sitzungen wird in ungenügender Weise berichtet nach dem Motto: Interessiert doch auch keinen!
      Wenn du heutzutage in Parteiprogramme oder Wahlbroschüren schaust, wollen alle mehr Bürgerbeteiligung. Die Realität – siehe Leimen – sieht leider anders aus. Erfreulich finde ich deshalb, dass Dr. von Loeper trotz heftigen Widerstands auch des nicht sehr bürgerfreundlichen Regierungspräsidiums Karlsruhe vor dem VGH Mannheim einen Bürgerentscheid erstritten hat und diesen mit seiner Bürgerinitiative haushoch gewann. Es wurde damit verhindert, dass wegen der Landesgartenschau, die z.Zt. noch läuft, eine unsinnig lange Treppe gebaut wurde. Chapeau!

  3. richter,m.

    Lieber Investor,
    ich bin überzeugt, dass Sie von ihrem Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag Gebrauch machen müssen.
    Dr. von Loeper wird das schaffen und anderes,womit noch nicht gerechnet wird, auch.

  4. Konrad M.

    Wegen der Geldspende wurde mir bereits mehrmals von rechtskundiger Seite bestätigt, dass eine Gemeinde nach der Ausschreibung und vor der Vergabe eines Auftrags von einem Bieter keine solche, egal für welchen Zweck, annehmen darf. Da würde es Bestimmungen im Strafgesetzbuch geben.
    Man stelle sich mal vor, diese Spendenpraxis hielte Einkehr nach allen Ausschreibungen der öffentlichen Hand.

  5. Naivling

    Naja, typisch Gemeinderat Leimen. Haben sich mit Ihrer Arroganz wieder mal selber ein Bein gestellt. Frei nach dem Motto „Was interessiert uns das Stimmvieh nach der Wahl.“ Das konnte man auch bei der Genossenschaftsgründung der BürgerEnergiegenossenschaft anschaulich sehen. „Ihr könnt zahlen und mit uns in die Kamera grinsen, liebe Bürger, aber dann nur noch Mund halten und nicken. Und auf keinen Fall nachfragen, selber denken oder Kritik äussern…“

    • richter,m.

      Die Felden nennt sich nur pro forma liberal.Für die war die Satzung bei der Genossenschaft einfach alternativlos. So funktioniert FDP-Politik.

  6. Beobachter

    Die Leimener Ortspolitik ist zum K…en. Sie ist vielfach überhaupt nicht transparent und soll – gewollt – undurchschaubar sein. Das Verfolgen von Eigeninteressen ist erkennbar vorhanden und Filz und Seilschaften sind keine Fremdwörter.
    “ Mehr Demokratie wagen „, so einst ein Ausspruch eines Bundeskanzlers in seiner Regierungserkärung nach seiner erfolgten Wahl im Bundestag.
    Für Leimen gilt dieser Ausspruch mehr denn je. Der mündige Bürger will heute nicht nur zur Wahl gehen und dort seine Stimme abgeben, er will frühzeitig informiert und eingebunden werden in wichtige kommunale Entscheidungen. In jedem kleinen Kaff hat man das inzwischen verinnerlicht und praktiziert es, jedoch leider nicht in Leimen.

    • Ingo Schmidt

      Ja, das ist richtig was Sie schreiben. Um den Bürger stärker einzubinden ist die Direkte Demokratie gefragt. Wir Bürger müssen uns stärker beteiligen. Die etablierten Parteien haben den Bezug zum Volk, insbesondere auf Länder- und Bundesebene, vollständig verloren. Stichwort, Euro- und Finanzkrise, Energiepolitik, Bildungspolitik. Von oben runter geplant und das Volk verkauft. Wenn wir das wieder ändern wollen müssen wir unten auf Gemeindeebene anfangen uns neu aufzustellen. So können wir dann des Bürgers Stimme zu Gehör bringen. Dann bleiben uns, wie jetzt mit dem Bürgerbegehren, zeitraubende Gänge vor Gericht erspart.
      Es gibt eine Partei gegen diesen Verdruß. Die Partei der Vernunft ist in Deutschland die einzige libertäre Partei für die Freiheit und Direkte Demokratie mit aktiver Bürgerbeteiligung nicht nur im Programm steht, sondern gelebt wird. Somit hier der Aufruf sich zu informieren um zukünftig in unserer Stadt von Anfang an dabei zu sein. http://www.parteidervernunft.de

  7. Konrad M.

    Wer in einem Bebauungsplanverfahren bewusst Rechtsverstöße insbesondere im Hinblick auf § 214 Baugesetzbuch begeht, so z.B. was einmalig im Land ist, auch den Offenlegungsbeschluss nach § 3 Abs.2 BauGB n i c h t den Gemeinderat beschließen lässt( nur den Eindruck erweckt, er hätte es getan), hat verspielt und muss die Konsequenzen tragen.
    Die Veröffentlichung in der Rathaus-Rundschau vom 31.08.2012 wegen der vom Gemeinderat bisher nicht beschlossenen Offenlage des Bebauungsplanentwurfs Weidweg ist sowohl eine Missachtung des Gremiums als auch ein hilfloses Verhalten.

  8. richter,m.

    An den OB
    Sie sind (…Satz von Red. gelöscht, da beleidigend …) als OB von Leimen eine Fehlbesetzung.
    Was führt zu ihrem Verhalten?
    Richtig, Sie stehen mächtig unter Druck. Die Baufinanz will endlich in die Vermarktung gehen, die Aufsicht drängt wegen.der Einnahmen für den.Haushalt 2012, der Gemeinderat will.das Einhalten der gegebenen Versprechungen und dann kommt.die BI mit.dem von Loeper..
    Dann nun das mit der Verkündung der Offenlegung ohne Beschluss des Gemeinderates, womöglich als Eilentscheidung begründet.
    Schämen Sie sich eigentlich nicht vor der Bevölkerung und ihrem Kollegen-Sprengel?
    Ihre Fehler bei der Spende der Baufinanz, ihre nicht zu übersehenden Fehlzeiten im Gemeinderat…, wie soll.das.mit Ihnen nur weitergehen?

  9. Beobachter

    Das Projekt “ Verkauf und Bebauung VfB-Sportplatz “ ist ein Lehrbeispiel dafür, wie man eine solche Maßnahme n i c h t auf den Weg bringen und durchführen sollte. So wurde vor allem in der wichtigen Anfangsphase die Öffentlichkeit fast völlig ausgeschlossen und Informationen gab es bis auf die zufällige Berichterstattung in der RNZ so gut wie keine. Für Misstrauen war damit das Fundament gelegt.
    Nicht nachvollziehbar ist für mich auch, wieso in der 2. März-Sitzung 2012 der Gemeinderat – abgesehen von der rechtlichen Problematik der Verfristung – nicht die Durchführung eines Bürgerentscheids in der Angelegenheit beschlossen hat. Hätte man dies zu diesem Zeitpunkt gemacht, wäre der Bürgerentscheid bereits durchgeführt und die Fronten längst geklärt.
    Statt auf Konfrontation hätte man besser auf Dialog setzen sollen und dabei wäre außer den Vertretern der einzelnen Fraktionen vor allem der Oberbürgermeister gefordert gewesen. Ihm möchte ich in Erinnerung rufen, was er vor seiner ersten Wahl im Jahr 2000 in Leimen gesagt hat( Quelle: SPD Leimen, im Internet abrufbar unter http://www.spd-leimen.de/Artikel/J2000/mvjan.html ) :
    “ Ich suche den direkten Umgang mit den Menschen “ , sagte Ernst “ Leimen aktuell „, “ was abends im Gemeinderat beschlossen wird, muss morgens beim Bäcker und bei den Bürgern ankommen.“ Ernst setzt auf Bürgerbeteiligung und Transparenz der politischen Entscheidungen.
    Und weiter heißt es: “ Wir können Politik auf der Gemeindebene wieder begreifbar machen,…,muss man zuhören können, offen im Gespräch sein, sich selbst weiterentwickeln und Kritikfähigkeit zeigen. “
    Ernst setzt, so im SPD-Artikel, auf Anliegerversammlungen, bei denen es darum geht, die Betroffenen zusammenzutrommeln und ihnen die Hintergründe offen zu legen. “ Wir müssen dem Bürger Rede und Antwort stehen „, sagte der OB-Kandidat.
    Und schließlich heißt es noch im O-Ton Ernst: “ Bevor man eine Straße baut, muss man sich mit allen Beteiligten zusammensetzen, die Argumente sammeln und rechtzeitig das Für und Wider abwägen und dann entscheiden, wie vorgegangen wird. “
    Als interessierter Bürger am kommunalen Geschehen habe ich mir nun ein Bild vom OB auch in der Sportplatzangelegenheit gemacht und frage mich, was ist aus all diesen Versprechungen vor der Wahl 2000 geworden und welche Meinung kann ich nur zu dieser Person haben.

    • admin

      An der Kommunalpolitik interessierte Bürger können die Entscheidungen des Gemeinderates gut nachvollziehen, wenn sie an den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates teilnehmen und die Argumentation und die Diskussionen der Gemeinderäte dort mitverfolgen. Der Gemeinderat ist nämlich durchaus kein „Politbüro“, in dem nur dem großen Vorsitzenden akklamiert wird. Es wird um dort um die richtigen Entscheidungen für Leimen gerungen und offen diskutiert!
      Leider scheint es aber nicht viele solchermaßen interessierte Bürgerinnen und Bürger zu geben. Auch das läßt sich bei einem Besuch der Sitzungen leicht feststellen. Die öffentliche Fragestunde, bei der Bürger dem OB und der Verwaltung zu Beginn jeder Gemeinderatssitzung ihre Fragen stellen können, wird auch so gut wie nie genutzt.
      Insoweit ist der Vorwurf der Bürgerferne an OB, Rat und Verwaltung weitgehend unberechtigt.
      Allerdings werden etliche Themen in geheimer Sitzung entschieden und die jeweiligen Gründe für die Geheimhaltung nicht öffentlich transparent gemacht. In diesen Fällen lassen sich natürlich die Diskussionen und Entscheidungsgründe für die Öffentlichkeit auch nicht nachvollziehen. Hier wäre in Einzelfällen möglicherweise Kritik angebracht. Das jedoch können nur die an den geheimenen Sitzungen teilnehmenden Gemeinderäte entscheiden, denen ja die Gründe für die jeweilige Geheimhaltung bekannt sind. Bisher ist jedoch noch keine solche Kritik an den Gründen für die geheime Diskussion und Entscheidung des Gemeinderates bekannt geworden.

      • Gerhard Scheurich

        Über die nichtöffentliche Behandlung eines Themas entscheidet der OB.

        Jedenfalls soweit mein bescheidenes Wissen reicht.

  10. Naivling

    Warum fragt keiner (mehr) unsere Politiker direkt? Weil man bestenfalls eine lustige Antwort bekommt. Schlechtestenfalls wird man niedergemacht und/oder ausgelacht. Eine gute und befriedigende Antwort mit Informationsgehalt habe ich noch nie bekommen. Man (oder frau) weicht aus, beschönigt, fabuliert sinnfrei, weicht vom Thema ab, etc. Will da noch wirklich jemand fragen? Ich nicht mehr.

    • Gerhard Scheurich

      Was das Thema „Nichtöffentlichkeit“ betrifft, so fragt mein Fraktionschef Ralf Frühwirt in Abstimmung mit der Fraktion bei gegebenem Anlass nach. Auch andere GR machen das.

      Ich kann mich noch gut an eine Situation erinnern. Die Nachfrage hatte eine öffentliche Behandlung zur Folge.

      Was die Beantwortung von Fragen in der Fragestunde betrifft, so würde ich mir auch eine bessere Art und Weise wünschen.

      Als Bürger habe ich mich mit meinen Fragen auch nicht immer angemessen aufgehoben gefühlt.

      • noch ein Beobachter

        Nach § 35 GemO gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinderates. In Sachen “ Alter Sportplatz/Verkauf/Bebauung “ wurde dieser für eine Demokratie wichtige Grundsatz bei in nichtöffentlicher Sitzung am 16.12.2010 gefassten Beschlüsse – vielleicht bis auf die Ausnahme Quadratmeterpreis- in rechtswidriger Weise nicht eingehalten.
        Weder das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse einzelner erforderte eine nichtöffentliche Behandlung. Was hielt also damals davon ab , die Beratung und Beschlussfassung z.B. der Punkte “ Verkauf und Bebauung des Geländes „, “ Vergabe durch einen Anbieterwettbewerb“ und „Umbau des heutigen Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz“ im Dezember 2010 nicht in einer ö f f e n t l i c h e n Sitzung vorzunehmen?
        Und noch eine weitere Frage stellt sich zwangsläufig: Warum erfolgte in zeitlich unmittelbarer Nähe nicht in der Rathaus-Rundschau eine Mitteilung über die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse zum Thema “ Alter Sportplatz “ ? Es erhöht den Bürgerfrust und ist das Gegenteil von Transparenz, dass hierzu bisher keine Antworten der kommunalpolitisch Verantwortlichen in Leimen gegeben wurden.
        Wo liegt der Hase im Pfeffer?

  11. Konrad M.

    Da hat man sich was Tolles eingebrockt. Die förmliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs.2 Baugesetzbuch durchführen, ohne dass diese Auslegung der Gemeinderat als zuständiges Gremium z u v o r beschlossen hatte. In der GR-Sitzung am 28. Juni 2012 geschah dies jedenfalls nicht; es wurde nur dem Bebauungsplanentwurf Weidweg zugestimmt. Den gleichen groben Fehler machte man übrigens auch bei “ Pfalzgarten „.
    Rechtssicher machen das z.B. die Städte Heidelberg und Wiesloch. Ich habe mich dort nochmals kundig gemacht. Dort ist ausgeschlossen, dass der Gemeinderat keinen Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs.2 BauGB in einem Bebauungsplanverfahren fasst. Da in einem Normenkontrollverfahren nach § 47 VerwGO auch der kommunalrechtliche Teil, unabhängig von § 214 BauGB, zur Prüfung herangezogen wird, sind die Erfolgsaussichten sehr gut. Ein wesentlicher Abwägungsfehler müsste zusätzlich nachweisbar sein.

  12. Otto

    Loome macht Bebauungspläne in Eigenbau. Die Bürger sind entmündigt.
    Feiert schön die Diljemer Kerwe.

  13. admin

    (Leserbrief als Kommentar von admin gepostet): Die Stadt Leimen und ihre Bürger/innen

    Am 9. Januar 2012 hat die Bürgerinitiative zum Erhalt der 100jährigen Bäume auf dem Alten Sportplatz der Stadt Leimen über 3000 Unterschriften übergeben. Damit verband sie die Hoffnung, einen Dialog mit den Verantwortlichen zu beginnen, um eine tragfähige Lösung zu erreichen.

    Weit gefehlt – am Tag danach nahm die Stadt Leimen bereits Kontakt mit der Anwaltskanzlei Greus/Schneider auf mit dem Ziel, juristische Argumente gegen das Bürgerbegehren zu erhalten. Das juristische Gutachten lag dann am 16. Februar 2012 vor und die Verwaltung bezahlte für Tätigkeiten vom 10. Januar-12. März 2012 den Betrag von 5528,14 Euro (Rechnung vom 14.03.12, Nummer 16306).

    Bereits am 19. Januar 2012 – also 10 Tage nach Übergabe der Unterschriften durch die Bürgerinitiative – wandte sich die Stadt Leimen mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit, in der sie der BI unterstellte, mit falschen Behauptungen zu arbeiten und Ängste zu schüren.

    Unvergessen ist der Betrag von 25.200 Euro als angebliche Gesamtkosten für die Entsorgung des belasteten Materials auf dem Alten Sportplatz. Wie von der Bürgerinitiative nachgewiesen (www.facebook.com/BILeimen; siehe: Interview 3 + Interview 7), misslang es dem zuständigen städtischen Bediensteten die Tabelle der Kostenberechnung auf Seite 5 des Bodengutachtens korrekt zu lesen.

    Am 1. Februar 2012 übernahm Frau Felden das Amt der 1. Bürgermeisterin der Großen Kreisstadt . Die Bürgerinitiative erhoffte sich dadurch eine andere Gesprächskultur in der Leimener Kommunalpolitik. Aber auch hier weit gefehlt: In dem großen RNZ-Interview vom 11./12. Februar gefragt, wie sie sich denn hier oben, über den Dächern von Leimen, als Erste Beigeordnete fühle, antwortete sie: „Die Räume sind sehr schön, es ist sehr hell und ich blicke auch auf die Gärten, die es bei uns in Leimen gibt.“

    Als sie nach Ende der Bürgerversammlung am 13. Februar 2012 von Bürgern in der Radsporthalle auf diese vermeintlichen Grünflächen angesprochen wurde, musste sie – nach einigem Zögern – einräumen, dass sie die Pflanzenkübel auf der Dachterrasse des Kurpfalz-Zentrums gemeint hatte…

    Inzwischen sind 8 Monate vergangen, ohne dass die Stadt je einen Schritt auf die Bürger zugegangen wäre und dem Bürgerwillen von knapp 3000 Bürgern in irgendeiner Form entsprochen hätte.

    Im Gegenteil: In dieser Zeit hat die Stadt den Verkauf des Alten Sportplatzes zum Zweck der Bebauung ohne die Verpflichtung zum Erhalt der Bäume beschlossen und das Bebauungsplanverfahren ohne Rücksicht auf Verluste vorangetrieben. Mit dem einzigen Ziel, das Eigentum am Alten Sportplatz im Grundbuch auf den Käufer, die Baufinanz, rasch zu übertragen. Dann hätte die Bürgerinitiative keine Möglichkeit mehr, den Bürgerentscheid vor Gericht einzuklagen.

    Die Missachtung des Bürgerwillens zeigt sich aktuell in seiner beschämendsten Ausformung:

    Nachdem das Bürgerbegehren Leimen e.V. am 22. bzw. 23. August Klage und Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht hat, fühlt sich die Stadt vor allem wegen des Eigentumübergangs (vermutlich nach Rechtskraft des Bebauungsplans Weidweg) derart unter Druck, dass mit Veröffentlichung am 31. August 2012 in der Rathaus-Rundschau sie die einmonatige förmliche Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs bekanntgegeben hat. Um einen Zeitvorsprung zu bekommen und somit den demokratisch legitimierten Anspruch der Bürgerinitiative auf Klage zu unterlaufen, nimmt die Stadtverwaltung Leimen sogar einen groben Verfahrensfehler, der rechtliche Folgen haben wird, in Kauf:

    Sie lässt nicht, wie es die Gemeindeordnung vorschreibt, die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Weidweg vom Gemeinderat als Hauptorgan der Stadt beschließen, sondern der Oberbürgermeister nimmt es offensichtlich auf seine „Kappe“, obwohl er nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 28. Juni 2012 dazu nicht befugt war.

    Zusammenfassend lässt sich derzeit sagen, dass der Umgang der Stadt Leimen mit ihren Bürgern geprägt ist durch „Methoden der Geheimhaltung“ (RNZ vom 30.08.12: Die Baumschützer holen sich „S 21“-Hilfe), der Verletzung von Rechtsvorschriften und der Missachtung des Bürgerwillens.

    Dieter Sattler, Vorsitzender Bürgerbegehren Leimen e.V.

    • Naivling

      Hahahahaha!

      Vielen Dank für dieses Beispiel akustischer Umweltverschmutzung durch Fr. Felden. Es hat mich sehr amüsiert… und mich in meiner Meinung über die 1. Bürgermeisterin bestätigt…

      HAHAHAHAHA!

  14. Captain N

    Hoffentlich erinnern sich die 3.000 Bürger sich auch bei der nächsten Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl daran, wie mit Ihren Wünschen umgegangen wurde…

  15. admin

    Sorry, die Kommentarfunktion ware kurzzeitig abgeschaltet!

    Die Kommentarfunktion für neue Kommentare ist grundsätzlich so eingestellt, daß sie 2 Wochen nach Erscheinen eines Artikels automatisch geschlossen wird.

    Grund: Spambots, die die Kommentarfunktion massiv nutzen um Müll einzulagern, der dann von mir gesichtet und manuell aussortiert werden muss.

    Ich habe diesen Zeitraum nun (vorübergehend) auf 30 Tage erweitert. Es kann also weiter zu dem Artikel kommentiert werden. Sollte die Kommentarfreude dann weiterhin bestehen, wird das nochmals erweitert.

  16. Pseudonym von Redaktion geändert auf: "NN1"

    Dickes Lob an Herrn Sattler und seine Mitstreiter bei der Bürgerinitiative, daß sie Mißstände aufgreifen und die Finger in die Wunde legen. Was sich die Stadt in der Angelegenheit leistet, ist fast unerträglich. Der Bürgerschaft glauben zu machen, daß der Bebauungsplan für den Sportplatz rechtlich einwandfrei aufgestellt wird, dazu mußt du schon eine gewisse Hemmschwelle überwinden. Keinen vorgeschriebenen Auslegungsbeschluß durch den Gemeinderat zu fassen, ist nämlich eine bauplanungsrechtliche Todsünde! Auf die hoffentlich öffentliche Argumentation für diese Vorgehensweise bin ich äußerst gespannt. Bitte nicht mit der Masche kommen, daß eine Ermächtigung vorläge, es ein Geschäft der laufenden Verwaltung sei oder gar die Notwendigkeit für eine Eilentscheidung gegeben gewesen wäre.
    Und über 5.500 Euro, wie zu lesen, für ein doch eher vom Inhalt her bescheidenes Gutachten auszugeben, gehört ebenfalls öffentlich beantwortet. Gab es niemanden in der eigenen Stadtverwaltung, der z.B.den Kommentar zu § 21 Gemeindeordnung(Bürgerentscheid,Bürgerbegehren) las und daraus hätte zitieren können, ohne einen Anwalt damit zu beauftragen?

    • admin

      Bitte wählen Sie ein Pseudonym, daß keine Verwechslungsgefahr mit echten (anderen) Personen bietet!

  17. noch ein Beobachter

    Interessante Leimener Kommunalpolitik in Sachen “ Bebauungsplan Weidweg “ (Alter Sportplatz / Beispiele)
    – Gemeinderatsbeschluss 26.April 2012: Erarbeitung eines v o r h a b e n b e – z o g e n e n Bebauungsplanes; gemacht : n i c h t, sondern nur vereinfacht und beschleunigt.
    -Gemeinderatsbeschluss 28.Juni 2012: Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf “ Weidweg “ mit Änderungen aufgrund der Wünsche von Baufinanz; gemacht: w ä h r e n d der frühzeitigen Offenlage für Öffentlichkeit( vom 17.bis 31. Juli 2012) erneute Änderung durch Gemeinderatsbeschluss vom 26. Juli 2012 auf Wunsch der Baufinanz . Bisher ausgewiesene Privatstraßen und Privatplätze werden öffentlich, also gehen ins Eigentum der Stadt Leimen mit künftiger Unterhaltungspflicht.
    Rathaus-Rundschau 31. August 2012: Mit etwas verworrener Überschrift wird die Offenlage des B-Plan-Entwurfs “ Weidweg “ bis 11. Oktober 2012 nach 3 Abs.2 Baugesetzbuch bekanntgegeben. Was ist auffällig? Der Gemeinderat hat zuvor keinen Auslegungsbeschluss gefasst, obwohl er dies in der Vergangenheit entsprechend den kommunalrechtlichen Bestimmungen von Baden-Württemberg mit Ausnahme zuletzt des B-planes “ Pfalzgarten “ ( wegen des Investors? ) immer tat. Hat der Gemeinderat, so die Frage, in der letzten Zeit in einer nichtöffentlichen Sitzung den Verfahrensablauf für Bebauungspläne neu festgelegt, oder hat jemand von außerhalb veranlasst, das Verfahren zu ändern, das die Städte und Gemeinden im Land seit Jahrzehnten im Interesse der Öffentlichkeit anwenden. Nach Recherchen von Netzwerkern scheint Leimen ein Einzelfall zu sein.
    Für das von einem Antragsbefugten sicherlich angestrebte Normenkontrollverfahren vor dem VGH Mannheim wird es letzlich darauf ankommen, insbesondere im materiell-rechtlichen Bereich(Abwägung) mit dem Anwalt die notwendigen Argumente zu finden. Die Stellungnahme im Rahmen der Auslegung wird dabei bereits Aufschluss geben.
    Aber vielleicht kommt alles anders: Die Möglichkeit, dass das Verwaltungsgericht Karlsruhe dem Eilantrag statt gibt und damit einen Bürgerentscheid zulässt, liegt bestimmt höher als 50 Prozent. Auch Richter wissen um die gesellschaftliche Entwicklung und hilfreich ist dabei bestimmt, dass die neue Landesregierung die Zulassung von Bürgerentscheiden entsprechend den Vorstellungen von Mehr Demokratie e.V. erleichtern will.

  18. noch ein Beobachter

    Der Verein “ Mehr Demokratie e.V. “ setzt sich für wesentliche Erleichterungen
    bei Bürgerentscheiden und Volksabstimmungen ein. Im Internet findet man ihn unter http://www.mehr-demokratie.de und unter http://www.mitentscheiden.de .
    Interessant ist aktuell eine Veröffentlichung zu einer Pressekonferenz vom 11.09.2012 von Staatsrätin Erler ( SPD ).

Kommentare sind geschlossen

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