VfB-Hartplatz: Die ersten Bäume wurden gefällt – eine Linde und zwei Platanen

Die erste Platane fällt – die Linde war bereits am Boden

(fwu) Am heutigen morgen rückten Polizei, Bürgermeisterin Felden nebst den involvierten Amtsleitern und die Baumfällspezialisten am VfB-Hartplatz an. Der Weidweg wurde zwischen Tinqeueux-Allee und Hirtenwiesenstraße gesperrt und bei leichtem Nieselregen mußten die ersten Bäume der geplanten Bebauung weichen.

Eine Linde und zwei Platanen wurden gefällt.

Holzfäller bei der fachmännischen Arbeit

Die Baumfällung war vorab nicht bekannt gegeben worden – Leimen-Lokal wurde von einem Anwohner informiert und erreichte den Ort des Geschehens erst, nachdem die Linde bereits gefällt worden war.

Zur Sicherung der Baufällmaßnahmen an den Platanen wurden zuerst Stahlseile um die Bäume gelegt, die mit einem Radlader verbunden wurden. Sodann wurde fachmännisch gesägt und dann die Spannung auf den Seilen erhöht, bis die Bäume in die richtige Richtung, auf den VfB-Hartplatz, fielen.

Kurz vor 9 Uhr fiel die Linde, um 9.25 Uhr und 10.30 Uhr folgten die zwei mächtigen Platanen. Dabei blieb es am heutigen Tage, da der Baufinanz zunächst dem Vernehmen nach nur die Baugenehmigung für ein Musterhaus erteilt wurde und davon die anderen Bäume nicht betroffen sind.

Die zweite Platana fällt gegen 10.30 Uhr

Wann weitere Bäume Platz für die Gesamtbebauung weichen müssen, ist derzeit unklar – zumindest gab es dazu heute morgen keine präzise Aussage seitens der Stadt.

Ein Video von der Baumfäll-Aktion sehen Sie <hier>

Pressemitteilung der Stadt (vor Ort an Leimen-Lokal übergeben)

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3 Kommentare für “VfB-Hartplatz: Die ersten Bäume wurden gefällt – eine Linde und zwei Platanen”

  1. D_Sattler

    Herrn Oberbürgermeister
    Wolfgang Ernst
    Rathausplatz 8
    12.10.2012
    69181 Leimen
    loe – 53/12 –

    Heutige Baumfällaktion auf dem Gelände Alter Sportplatz in Leimen

    Sehr geehrter Herr OB Ernst,

    Herr Dieter Sattler informiert mich gerade als Vertrauensperson und Sprecher von über 3000 Menschen in der Stadt Leimen, die den Bürgerentscheid für den Erhalt der Bäume und für den Verbleib des Alten Sportplatzes im Eigentum der Stadt fordern.

    Sie sind mitten dabei, die Bäume – zunächst „nur drei“ – fällen zu lassen.

    Sie schaffen ohne Rücksicht auf Verluste vollendete Tatsachen. Der Ihnen bekannte Bürgerwille lässt Sie kalt. Mehr noch: Offenbar ist es Ihnen egal, wie in diesen Tagen das angerufene Verwaltungsgericht Karlsruhe und nötigenfalls der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim über die Zulassung des Bürgerbegehrens und über den dann ggfs. notwendigen
    Bürgerentscheid urteilt.

    Ausgerechnet heute ist die Rechtsaufsichtsbehörde, die Ihrem Handeln wegen möglicher Unvereinbarkeit mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften Einhalt gebieten könnte, nicht erreichbar. Und den bürgerschaftlichen Protest verschafft sich die Stadt mit einem Platzverweis vom Hals.

    Das Verhalten von Ihnen und den mitverantwortlichen Vertretern der Stadt vor Ort – namentlich im Hinblick auf das bestehende Bürgerbegehren – halte ich für eine unerträgliche Missachtung sowohl des Bürgerwillens wie auch der unmittelbar bevorstehenden Entscheidung der Justiz.

    Im Namen meiner Mandantschaft protestiere ich schärfstens gegen Ihr Vorgehen, das nach meiner Überzeugung das Rechtsempfinden und das Gemeinwohl schwer beschädigt und Konsequenzen haben muss.
    Ihr Bevollmächtigter erhält diese Schreiben ebenfalls per Fax.

    Hochachtungsvoll

    Rechtsanwalt Dr. v. Loeper

  2. D_Sattler

    In der Pressemitteilung vom 12. Oktober 2012 rechtfertigte die Stadt Leimen die Fällung der Bäume auf dem Alten Sportplatz durch die der Baufinanz erteilte vorgezogene Baugenehmigung nach § 33 Baugesetzbuch.
    Für diese Vorab-Baugenehmigung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
    1. Es muss ein rechtmäßiger Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans vorliegen.
    Das Bebauungsplan-Verfahren Weidweg ist jedoch nicht rechtmäßig eingeleitet worden. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntgabe der Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am 28. Juni 2012 in der Rathaus-Rundschau vom 22. Juni 2012 fehlten entscheidende Hinweise. Bei Punkt 5: Bebauungsplan Weidweg fehlten die nach dem Bestimmtheitsgebot nach § 34 Gemeindeordnung erforderlichen zusätzlichen Angaben wie Aufstellungsbeschluss und Billigung des Bebauungsplanentwurfs. Die Öffentlichkeit konnte also nicht wissen, was behandelt werden sollte. Auch das Regierungspräsidium Karlsruhe hat in einem Schreiben vom 14. September 2012 Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrensbeginns zum Ausdruck gebracht.
    Fazit: Die Stadt Leimen muss das Bebauungsplan-Verfahren Weidweg neu beginnen. Damit ist die vorgezogene Baugenehmigung nach § 33 BauGB nicht rechtmäßig.
    2. Das Bauvorhaben darf den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht
    entgegenstehen.
    Nach dem für den Bereich Alter Sportplatz immer noch gültigen und rechtskräftigen Bebauungsplan „Schul- und Sportzentrum“ ist das gesamte Plangebiet Teil einer Frischluftschneise, durch die bei bestimmten Wetterlagen aufgrund einer überwiegend südlichen Luftströmung frische Landluft in das Stadtinnere von Leimen gelangt. Diese Trasse ist von der Bebauung freizuhalten. Die wenigen vorhandenen Gebäude dürfen nur zweigeschossig sein und es darf nur 10% der Fläche überbaut werden (Grundflächenzahl 0,1).
    Der rechtswidrige Bebauungsplanentwurf Weidweg setzt sich über das Bebauungsverbot der Frischluftschneise hinweg. Er erhöht die Grundflächenzahl auf maximal 0,43 und lässt eine maximal viergeschossige Bauweise zu.
    Fazit: Aufgrund der Gültigkeit des Bebauungsplanes „Schul- und Sportzentrum“ und der Tatsache, dass ein Klimagutachten über die Auswirkungen der 49 Wohneinheiten auf dem Gelände des Alten Sportplatzes auf die Frischluftversorgung der Stadt fehlt, ist eine Bebauung des Geländes nicht möglich. Damit ist die vorgezogene Baugenehmigung nach § 33 BauGB nicht rechtmäßig.
    Die Bäume auf dem Alten Sportplatz hätten also nicht gefällt werden dürfen.

  3. I_Schmidt

    Es wird immer unverständlicher, wie sich die Stadt über ein vorliegendes Bürgerbegehren hinwegsetzt. In kleinen Schritten geht man voran. Hier sind jetzt nur drei Bäume gefallen. Demnächst möchten die Investoren dann auch die restlichen Bäume fallen sehen, um das Bauvorhaben vollständig umzusetzen. Aus Sicht des Investors verständlich. Laut Stadt ist alles rechtmäßig und das Bürgerbegehen liegt vollkommen falsch. Die Frage ist jedoch, ob es wirklich immer noch um Bäume geht oder einfach um die Missachtung von mindestens 3000 Leimener Bürgern, die sich gegen die Fällung ausgesprochen haben.
    Aber liegt die Ursache für die vorliegende Misere nicht vielleicht doch ganz an anderer Stelle. Es heißt, dass die Mittel die der Stadt durch den Verkauf vom Sportplatz zufließen, für den Bau der Krippe gebraucht werden. Wer hat denn in Leimen eine Krippe gewünscht? Eine staatlich beauftragte Aufbewahrungsanstalt für unsere Kleinsten. Ist es nicht allzu widersinnig Neugeborene und Kleinkinder vom frühesten Alter an fremd betreut, fort von der Familie aufbewahren zu lassen? Möchten nicht die Eltern lieber ihr Kind, gerade in den ersten Jahren, nah bei sich haben. Ein Kind auf das sich die Familien so sehr gefreut haben? Aber nein, der Staat hat im Rahmen der „Gleichberechtigung“ für die Eltern, diese Krippen bundesweit in Auftrag gegeben. Dies, damit beide Elternteile Geld verdienen können, von dem sich eben dieser Staat über Inflation und Steuern den größten Teil wieder zurückholt. Das ist doch der wahre Grund, warum wir in den Städten die Krippen hingestellt bekommen, die wir dann auch noch über Steuern wieder selber finanzieren müssen. Wo bleibt das Aufbegehren gegen diesen Unsinn? Eine Unart, die der Staat uns dann auch noch als Wohltat verkaufen möchte.
    Die Partei der Vernunft möchte keiner Familie die Fremdbetreuung seiner Kinder verwehren. Dies liegt allein im Ermessen der Eltern. Jedoch sprechen wir uns ganz klar gegen eine staatlich subventionierte Kinderkrippe aus, die am Ende alle zu bezahlen haben die Steuern entrichten.
    Wenn staatlicherseits nicht immer mehr an Steuern abverlangt würde und so die Arbeitnehmer mehr als je zuvor um die Früchte ihrer Arbeit gebracht würden, wäre eine private Kinderbetreuung durchaus möglich. Diese hätte im wettbewerblichen Rahmen dann auch sicher nicht den Beigeschmack von Kasernierung unserer Kleinsten.
    Die Partei der Vernunft möchte, dass die Bürger vor Ort entscheiden, welche Projekte angegangen werden. Eine klare objektive Faktenlage muss vor Projektbeginn zur Auslage gebracht werden. Danach können die Bürger entscheiden, ob sie ihre Steuern in diesem Projekt untergebracht haben wollen. Wenn so vorgegangen würde, bräuchte die Stadt Leimen keine Krippe, der Alte Sportplatz müsste nicht an Investoren verkauft werden und die Bürger wären VORHER gefragt worden, welches Projekt am Weidweg verwirklicht werden soll. Das wäre eine saubere Sache.

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