11. April – Wie wird man Tagesmutter oder Tagesvater?
Einführungsveranstaltung am 11. April 2013 im Landratsamt in Heidelberg
Wie wird man Tagesmutter oder Tagesvater. Zu diesem Thema bietet das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises am 11. April 2013 eine Einführungsveranstaltung an. Sie richtet sich an Personen, die an einer Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater interessiert sind. Dabei wird ein erster Überblick über die rechtlichen, finanziellen und pädagogischen Rahmenbedingungen vermittelt sowie über die Möglichkeit der Qualifizierung in der Kindertagespflege informiert.
Kindertagespflege findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson statt. Sie kann aber auch im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden. Wer Kinder in Tagespflege betreuen will, benötigt grundsätzlich die Erlaubnis des Jugendamtes zur Kindertagespflege.
Tageseltern sollen die Fähigkeit haben, auf die individuellen Bedürfnisse der ihnen anvertrauten Tageskinder einzugehen und sie altersentsprechend zu fördern. Geeignet sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit den Eltern und dem Jugendamt auszeichnen sowie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Eine weitere Voraussetzung für die Tätigkeit und die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierung.
Die Einführungsveranstaltung findet 11. April von 9.30 bis 11 Uhr im Großen Sitzungssaal, 5. OG, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürsten-Anlage 38-40 in Heidelberg statt. Die Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldung ist nicht erforderlich. Auskünfte und Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer 06221 522-1520 oder unter www.rhein-neckar-kreis.de (unter Rubrik: Bürgerservice → Rubrik: Formulare und Onlineservice → Rubrik: Kinderbetreuung). Hier steht auch das aktuelle Qualifizierungsprogramm als Download zur Verfügung.
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