Ab September: Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle im Internet

(rnk)  Wenn die Lebensmittelkontrolleure des Veterinäramtes und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ab dem 1. September 2012 schwere Verstöße gegen den Verbraucherschutz feststellen, werden die betroffenen Restaurants und Gaststätten, Imbissbuden, Fast-Food-Ketten und Kantinen sowie Lebensmittelhändler auf der Internetseite der Kreisbehörde unter www.rhein-neckar-kreis.de veröffentlicht. „Durch die bundesweite Verbesserung der Verbraucherinformationsrechte wird die Lebensmittelkontrolle transparenter“, ist Landrat Stefan Dallinger überzeugt. Und fügt hinzu: „Der Rhein-Neckar-Kreis nimmt seine Aufgabe bei der Lebensmittelüberwachung und beim Verbraucherschutz sehr ernst.“ Trotzdem solle die Veröffentlichung der Betriebe im Internet nicht als Warnung vor den aufgeführten Produkten oder Betrieben missverstanden werden. Die Veröffentlichungspflicht gilt für Verstöße ab dem 1. September, also nicht rückwirkend.

„Im Internet wird keineswegs der vollständige Kontrollbericht zu lesen sein. Veröffentlicht werden der Name des kontrollierten Betriebs, das Datum der Kontrolle, die Produktkennzeichnung und der Grund der Beanstandung“, erläutert Rudi Wolf, Referatsleiter Lebensmittelkontrolle im Veterinäramt und Verbraucherschutz. Diese wird umschrieben – wie etwas „unhygienische Lagerung“, „Verschmutzung von Produktionsmaschinen“ oder „Kennzeichnung von konventioneller Ware als Bio-Ware“. Es wird auch vermerkt, ob die Mängel möglicherweise schon beseitigt sind. Werden Rechtsverstöße festgestellt, ist eine Nennung des Betriebs nunmehr zwingend. „Wir haben hierbei keinen Ermessensspielraum“, so der Experte weiter. Veröffentlicht werden müssen künftig schwere Verstöße oder wenn ein Betrieb bereits zum wiederholten Mal durch unhygienische Zustände auffällt. Dann verhängt das Veterinäramt und Verbraucherschutz ein Bußgeld von mindestens 350 Euro. Dieser Betrag wird als Mindestsumme genannt, ab der ein frei einsehbarer Interneteintrag erfolgen muss. Nach Angaben der Lebensmittelkontrolleure der Kreisbehörde fallen darunter in der Regel Hygieneverstöße wie beispielsweise verdorbene Lebensmittel, stark verschmutzte Maschinen oder Ausrüstungsgegenstände, Verstöße gegen Irreführung und Täuschung bzw. ekelerregende Herstellungs- und Behandlungsverfahren.

„Mit der Information auf unserer Internetseite soll auch dem Interesse der Verbraucher an einer verlässlichen behördlichen Information über das Marktumfeld Rechnung getragen werden“, so Rudi Wolf. Die Geschehnisse im Zusammenhang mit Dioxin in Futtermitteln haben gezeigt, dass bei Rechtsverstößen durch Grenzwertüberschreitungen unabhängig vom jeweiligen Schweregrad des Verstoßes ein besonderes Interesse der Verbraucher besteht zu erfahren, welche Lebensmittel oder Futtermittel mit unzulässigen Schadstoffen oder unerwünschten Stoffen belastet sind.

Die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen sind unter www.rhein-neckar-kreis.de – Rubrik Bürgerservice – veröffentlicht. Die dargestellten Informationen sollten nicht mit anderen Formen der Veröffentlichung (öffentlichen Warnungen) nach diesem Gesetz, die der Gefahrenabwehr vor einer Gesundheitsgefährdung des Verbrauchers oder vor einer erheblichen Irreführung dienen, verwechselt werden. Öffentliche Warnungen vor entsprechenden Erzeugnissen gibt es deutschlandweit unter www.lebensmittelwarnung.de sowie speziell für Baden-Württemberg auf dem Portal des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Informationen_Warnhinweise.

Mit der Verwaltungsstrukturreform im Januar 2005 ist die Aufgabe der Lebensmittelkontrolle und des Verbraucherschutzes vom ehemaligen Wirtschaftskontrolldienst der Polizei zu den Landratsämtern übergegangen. Die elf Lebensmittelkontrolleure der Kreisbehörde kontrollieren rund 3.300 Gaststätten und Imbisse, 2.500 Einzelhändler und noch weitere 2.200 Betrieben, die Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände herstellen, bearbeiten oder mit ihnen handeln. Dazu gehören auch Alten- und Pflegeheime, Kindertagesstätten und Schulen, die Mittagessen anbieten.

Verbraucherbeschwerden nimmt das Veterinäramt und Verbraucherschutz unter Tel.06222/3073-4265 oder E-Mail: [email protected] entgegen.

 

 

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2 Kommentare für “Ab September: Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle im Internet”

  1. Konrad M.

    Für den Gast eine prima Regelung. Bevor ich künftig zum Essen in eine Gaststätte gehe, schaue ich zunächst im Internet nach, ob es dort auch “ sauber “ zugeht. Das wird Schließungen von schwarzen Schafen zur Folge haben.

Kommentare sind geschlossen

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