Aus dem Sozialausschuss des Kreistags

(bs – 22.3.19) Wesentliche Entscheidungen des Ausschusses Soziales am 19. März 2019.

Der Übertragung von Haushaltsermächtigungen im Ergebnishaushalt 2018 -Budget 2.1 Sozialamt für die „Soziale Beschäftigung“ für Aufwendungen in Höhe von insgesamt 175.900 € wurde zugestimmt

Von der rahmenvertraglichen Ausgestaltung zur Ausübung des Initiativrechts zur Einrichtung von Pflegestützpunkten wurde Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine Konzeption zur Ausübung des Initiativrechts zu erstellen

Vom Bericht des Jobcenters Rhein-Neckar-Kreis zum Zielerreichungsstand der im Jahr 2018 vereinbarten Kommunalen Ziele wurde Kenntnis genommen.

Der Zielvereinbarung zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und dem Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis zugestimmt. Die Vereinbarung enthält folgende Ziele: Bedarfsdeckende Beschäftigung, Verbesserung der Integration von Alleinerziehenden, Förderung von Menschen mit Behinderung.

Der Ausschuss für Soziales nimmt von den Berichten 2018 über Angebote für Menschen mit Vermittlungshemmnissen zur dauerhaften Integration in den ersten Arbeitsmarkt Kenntnis.

Vom Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt und vom Bericht der Verwaltung zu dessen Auswirkungen wurde Kenntnis genommen. Dem Vorschlag der Verwaltung, wonach das Haupt- und Personalamt ab dem Jahr 2020 mit der Umsetzung des Gesetzesbeauftragt werden soll, wurde zugestimmt.

Vom Bericht zur „Bedarfsanalyse zur Vorhaltung eines bedarfsdeckenden Angebots an Frauen- und Kinderschutzhäusern und spezialisierten Fachberatungsstellen gegen Gewalt an Frauen in Baden-Württemberg“ wird Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine kreisspezifische Analyse zum Angebot und Bedarf an Leistungen bzw. Einrichtungen im Kontext Gewalt an Frauen zu erstellen.

Von den rechtlichen Bestimmungen zum Thema Versorgungslücke von Flüchtlingen in Ausbildung wurde Kenntnis genommen. Diese Bestimmungen führen in der Konsequenz dazu, dass Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung, die nicht aus Syrien, Iran, Irak, Eritrea oder Somalia stammen, oftmals nichts Anderes übrigbleibt als von der Ausbildung Abstand zu nehmen, weil sie ansonsten Ihre Ansprüche aus dem Asylbewerber-Leistungsgesetz nicht in Anspruch nehmen können. Einig waren sich die Fraktionen, dass in einem gemeinsamen Schreiben auf diese nicht verständliche Situation hingewiesen werden sollte.

Die Sitzungsunterlagen sind in der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises enthalten. Sie können gelesen oder heruntergeladen werden (Homepage: Rhein-Neckar-Kreis – Landratsamt – Kreistag und Landrat – Ratsinformationen – Sitzungen).

 

Bruno Sauerzapf, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises

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