Corona-Positive werden nicht mehr routinemäßig amtsseitig kontaktiert

(rnk – 6.11.21) Gesundheitsamt ändert Fall- und Kontaktpersonen-Management: 

242 neue Corona-Fälle wurden gestern dem Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, übermittelt – ein Höchststand in diesem Jahr. Die landes- und bundesweit in den letzten Tagen stark ansteigenden Fallzahlen führen nun zu einer Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den baden-württembergischen Gesundheitsämtern, wie das zuständige Sozialministerium des Landes heute mitgeteilt hat.

Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg sollen sich künftig noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen, konzentrieren. Dies bedeutet, dass auch im Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg eine Kontaktaufnahme des Gesundheitsamts des Rhein-Neckar-Kreises mit positiv auf das Coronavirus getesteten Personen und engen Kontaktpersonen ab sofort nicht mehr zwingend in jedem Fall erfolgt. Nichtsdestotrotz gilt für diese Personen die entsprechende Absonderungspflicht, die auch weiterhin von den Behörden kontrolliert wird.

„Wir mussten zwar noch keine Überlastungsanzeige stellen, aber die Arbeit hat natürlich auch in unserem Gesundheitsamt in den vergangenen Wochen und Tagen stark zugenommen. Wir haben bereits signalisiert, dass auch bei uns die vollständige Ermittlung gefährdet sein könnte“, sagt Landrat Stefan Dallinger, der an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger appelliert. „Wer Corona-typische Symptome verspürt – egal ob ungeimpft oder bereits immunisiert – sollte sich auf jeden Fall testen lassen. Bei einem positiven Ergebnis muss man sich auch ohne Aufforderung oder Bescheid des Gesundheitsamts zwingend in häusliche Absonderung begeben.“

„Oberstes Ziel ist es, Ausbruchsgeschehen einzudämmen und den Schutz vulnerabler Personengruppen sicherzustellen“, sagte der Amtschef des Sozialministeriums, Prof. Dr. Uwe Lahl, am Freitag (5. November) in Stuttgart. „Die Ermittlung von Fällen und Kontaktpersonen muss daher dort gewährleistet werden, wo Personen besonders gefährdet sind, wie beispielsweise in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen.“

Es gelten folgende Empfehlungen und rechtlichen Regelungen:

•             Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Da derzeit ebenso viele andere Erreger kursieren, kommen auch andere Ursachen in Betracht. Testmöglichkeiten für Personen mit Corona-Symptomen sind auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung zu finden. Unter der Adresse https://c19.rhein-neckar-kreis.de/termin kann online ein Termin im Reilinger Test-Center gebucht werden.

•             Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Diese beträgt in der Regel 14 Tage. Wer keine Symptome hat und geimpft ist, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten und die Absonderung beenden, wenn das Ergebnis negativ ist.

•             Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen ebenfalls für 10 Tage in Absonderung. Diese kann vorzeitig beendet werden durch einen negativen PCR-Test ab Tag 5 der Absonderung – für Schülerin-nen und Schüler und regelmäßig getestete Kita-Kinder genügt ein Antigen-Schnelltest – oder durch einen negativen Antigen-Schnelltest ab Tag 7 der Absonderung.

•             Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einzuholen und sich testen lassen.

•             Einrichtungen, in denen vulnerable Personen betreut werden, sollen beim Auftreten von Corona-Fällen das Gesundheitsamt kontaktieren.

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