
(ds) Das Bürgerbegehren Leimen ist seit dem 22. August ein eingetragener Verein (e.V.). Ihm wurde am 30. Mai vom Finanzamt Heidelberg die Gemeinnützigkeit bescheinigt. Die Stadtverwaltung Leimen hat in ihrem Schreiben vom 3. September bestätigt, dass der Verein „Bürgerbegehren Leimen e.V.“ ab sofort in der Rathaus Rundschau veröffentlichen kann.
Der unten stehende Beitrag war für RaRu- Ausgabe vom 14. September vorgesehen und auch fristgerecht bei Nussbaum Medien eingereicht worden. Am 12. September teilte die Stadtverwaltung Leimen dem Verein mit, dass „sie gehalten ist, von einem Abdruck des Beitrags abzusehen.“ Der Klarheit wegen findet der Leser Rede und Gegenrede im Anschluss wiedergegeben und kann sich so eine eigene Meinung bilden.
Dieter Sattler
————————————— Bei RuRu eingereichter Text —————————————
Bürgerbegehren Leimen e.V. – Ein neuer Verein stellt sich vor
Das Kürzen einer Platane hat letztendlich dazu geführt, dass Leimener Bürger sich zusammengefunden haben, um sich für den Erhalt des vitalen 100jährigen Baumbestandes auf dem Alten Sportplatz in Leimen einzusetzen. Am 15. Mai dieses Jahres wurde der Verein gerade zu diesem Zweck gegründet.
Vorstand: Vorsitzender Dieter Sattler, Weidweg 5, Leimen Finanzvorstand Hans Renner, Alfred-Nobel-Weg 5, Leimen Schriftführer Harald Repper, Friedrich-Ebert-Straße 32, Leimen Internet: www.facebook.com/BILeimen aktueller Text: Die Stadt Leimen und ihre Bürger/innen Bankverbindung: Sparkasse Heidelberg Konto-Nummer 9193057 Bankleitzahl 67250020 Mail-Adresse: buergerbegehren-leimen@web.deDer Verein hat das Ziel, dass die Bürger/innen der Großen Kreisstadt darüber abstimmen können, dass die Bäume auf dem Alten Sportplatz auch unseren Kindern und Enkelkindern erhalten bleiben. Dieses Bürgerbegehren wurde vom Gemeinderat, der Stadt Leimen und dem Regierungspräsidium Karlsruhe abgelehnt. Das Hauptargument der Ablehnung war bisher immer das gleiche: die Unterschriften wären zu spät gesammelt worden.
Die Rhein-Neckar-Zeitung bringt es auf den Punkt: „Durch ihre Methoden der Geheimhaltung, wozu auch das Fehlen einer formellen Bekanntgabe aller am 16. Dezember 2010 nicht öffentlich getroffener Verkaufsdetails zähle, habe die Stadt es selbst versäumt, Fristen zu setzen. Somit ließen sich irgendwelche Fristen auch nicht auf das am 9. Januar 2012 eingereichte Bürgerbegehren anwenden.“ (RNZ-Artikel: Die Baumschützer holen sich „S 21“-Hilfe, 30.08.12)
Der Verein fühlt sich durch diese Argumentation ermutigt und hat Klage beim Verwaltungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Da Recht haben und sein Recht bekommen manchmal zweierlei Dinge sind und der Kampf um sein Recht oft Geld kostet, freuen wir uns über jede Spende bei der Sparkasse Heidelberg.
Da bereits Spenden eingegangen sind, bedanken wir uns an dieser Stelle sehr herzlich dafür.
Und nun zum Abschluss die Frage der Woche: Warum hat die Stadt den in der nichtöffentlichen Sitzung am 16. Dezember 2012 getroffenen Beschluss über den Verkauf des Alten Sportplatzes nicht zeitnah in einer der darauf folgenden Ausgaben der Rathaus-Rundschau – dem offiziellen Amtsblatt – veröffentlicht ?
———————— Ablehnung der Veröffentlichung —————-
From: Felden, Claudia Subject: AW: Bürgerbegehren LeimenSehr geehrter Herr Sattler,
auch Vereinsbeiträge, die in der Rathaus-Rundschau abgedruckt werden sollen, müssen der Wahrheit entsprechen. Da von Ihnen in Ihrem unten stehenden Beitrag getroffene Aussagen nachweisbar falsch sind, sind wir gehalten, von einem Abdruck des Beitrags abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen Claudia Felden Stadtverwaltung Leimen -Bürgermeisterin- ———————————————————————————- Von: Dieter Sattler Gesendet: Mittwoch, 12. September 2012 18:52 An: Felden, Claudia Betreff: Re: Bürgerbegehren LeimenSehr geehrte Frau Felden,das Bürgerbegehren Leimen e.V. wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mitteilen würden, welche der Aussagen in unserem Beitrag nachweislich falsch sind.
mit freundlichen Grüßen Dieter Sattler Vorsitzender Bürgerbegehren Leimen e.V.———————————————————————————-
From: Felden, Claudia Sent: Thursday, September 13, 2012 4:47 PM Subject: AW: Bürgerbegehren LeimenSehr geehrter Herr Sattler,
es handelt sich in erster Linie um fehlerhafte Daten sowie Ihre als Frage verkleidete Behauptung der gefasste Verkaufsbeschluss sei nicht zeitnah in der Rathaus-Rundschau bekannt gegeben worden.
In dem von Ihnen genannten Zitat in der Rhein-Neckar-Zeitung zitieren Sie sich im übrigen selbst, um dies dann als angeblichen Beweis zu präsentieren. Diese argumentativ mehr als fragwürdige Vorgehensweise nehmen wir mit einem gewissen Erstaunen zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen Claudia Felden Stadtverwaltung Leimen -Bürgermeisterin-———————————————————————————-
Sehr geehrte Frau Felden,
lassen Sie es mich bitte so ausdrücken:
1. Fehlerhafte Daten: Im letzten Abschnitt muss es natürlich 16. Dezember 2010 heißen. Der Leser des Beitrags hat den Druckfehler sofort erkannt.
2. Frage der Woche: Der in der nichtöffentlichen Sitzung gefasste Verkaufsbeschluss ist natürlich nicht zeitnah in der Rathaus-Rundschau bekannt gegeben worden. Das ist doch der Knackpunkt, um das sich alles dreht. Die Beschlüsse sollen doch angeblich in der RNZ-Ausgabe vom 29./30. Januar 2011 (Leimen will nun endlich seinen alten Hartplatz versilbern) veröffentlicht worden sein.
3. Beweis: Beim Zitat der RNZ geht es nicht um irgendeinen Beweis, sondern um die gelungene Formulierung unserer Position. Deshalb: „Die Rhein-Neckar-Zeitung bringt es auf den Punkt“.
Wer kann denn jetzt noch ernsthaft behaupten, dass unser Beitrag in der RaRu vom 14. September abgelehnt werden musste, weil „die getroffenen Aussagen nachweislich falsch sind“.
mit freundlichen Grüßen
Dieter Sattler, Vorsitzender, Bürgerbegehren Leimen
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(fwu – Redaktion) – Die Trennlinien und Hinweise in ihnen wurden von der Redation eingefügt, um den Text leichter lesbar zu machen.
(fwu – Meinung) Interessantes Detail: Der Text „Bürgerbegehren Leimen e.V. – Ein neuer Verein stellt sich vor“ war vom Bürgerbegehren Leimen nicht an Leimen-Lokal zu Veröffentlichung übermittelt worden. Offensichtlich bestand also tatsächlich kein wirklich so großes Interesse an einer „Information“ der Öffentlichkeit allgemein, sondern eher ein spezifisches Interesse daran, den Text gerade im offiziellen städtischen Veröffentlichungsblatt „RaRu“ zu sehen. Diese selektive Veröffentlichungspolitik des Bürgerbegehrens impliziert eine gezielte Absicht zur Instrumentalisierung der Presse jenseits des Wunsches nach reiner Information der „Öffentlichkeit“. Ziel des Beitrages des Bürgerbegehrens für die RaRu scheint somit wohl gerade die Provokation der jetzt behaupteten „Zensur“ gewesen zu sein. Ob dies der Sache des Bürgerbegehrens gerecht wird, möge der Leser entscheiden.





