Bebauung des Rathausplatzes:
Schwer umkämpftes Remis in Ratssitzung

(fwu – 17.2.17) In der gestrigen Sondersitzung des Leimener Gemeinderates ging es nahezu ausschließlich um die Frage der Bebauung des Rathausplatzes und den Beschluß des Gemeinderates vom 29. September 2016, die Bebauung des Rathausplatzes nach  dem Konzept der Fa. CMS umzusetzen und hierüber Verhandlungen zu führen, wogegen sich die Bürgerinitiative „Festhalle Nein“ („BI“) richtet.

Rechts Alexander Hahn. Akzeptiert er den Formelkompromiss des Rates?

Das von der BI geforderte Bürgerbegehren wurde von 3.146 Personen unterzeichnet. Die Prüfung durch die Stadt ergab, dass hiervon 2.948 Stimmen gültig waren und somit die erforderliche Anzahl (7% von 21.003 = 1.470 wahlberechtigte Bürger) an Unterstützungs-Unterschriften deutlich übertroffen. Vor der formal notwendigen Entscheidung des Rates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wurde als Vertrauensperson der Bürgerinitiative deren Sprecher Alexander Hahn angehört. Seine gut 20-minütige Stellungnahme finden Sie in ungekürzter Form <hier>.

Neben Verwaltung und Rat folgten auch fast 100 Bürgerinnen und Bürger im bis auf den letzen Stuhl inklusive auch zusätzlich herbeigeschafften Stuhlreihen besetzten Sitzungssaal den Ausführungen Hahns und den nachfolgenden Diskussionen. Leider scheint die richtige Nutzung der Mikrofone der Lautsprecheranlage für viele Rednerinnen und Redner nicht beherrschbar zu sein, so dass viele Stellungnahmen für die Zuhörer (und Presse) nicht oder nur schwer verständlich waren, was mehrfach zu missmutigen Äußerungen der Zuhörer führte.

In den ersten Stellungnahmen des Rates nach der Rede von A. Hahn, namentlich von Ralf Frühwirt (GALL), Klaus Feuchter (FDP), Michael Reinig (GALL) und Mathias Kurz (FW) unterstützen die Besagten im weiten Umfange die Forderungen der BI und drückten ihre Freude darüber aus, dass eine solch umfangreiche Bürgerbeteiligung stattfände.  Für die Mehrheitsfraktionen von SPD/CDU ergriffen u.a. Dr. Peter Sandner und Hans Appel das Wort. Auch sie sprachen sich für eine weitere Bürgerbeteiligung aus und unterstützten weite Teile der Forderungen der BI.

Der ursprünglich vorgelegte Beschlussvorschlag der Verwaltung für eine europaweite Ausschreibung der Rathausplatz-Bebauung und der Einholung von Angeboten von Fachbüros dazu war damit ohne Abstimmung hinfällig.
 
Heftig diskutiert wurde allerdings die Frage, ob der Rat wortgetreu über die Fragestellung der BI „Sind Sie gegen eine Bebauung des Rathausplatzes nach dem Konzept der Firma CMS?“ abstimmen muss, um einen Bürgerentscheid zu vermeiden. Zunächst schien es so, als würde der Rat dies so sehen und als fände sich hierfür auch eine breite Mehrheit über alle Fraktionen hinweg.
 
An diesem Punkt unterbrach Oberbürgermeister Reinwald die Ratssitzung und zog sich mit den Fraktionsvorsitzenden zu einer nichtöffentlichen Beratung zurück. Als nach gut 20 Minuten die Sitzung fortgesetzt wurde, standen sodann vier Punkte zur sofortigen Abstimmung ohne weitere Diskussion.
 
Es wurde jeweils einstimmig beschlossen, dass
  1. das Bürgerbegehren zulässig ist.
  2. Dass der Ratsbeschluss vom 29. September 2016 aufgehoben wird.
  3. – siehe unten –
  4. Dass ein Runder Tisch eingerichtet werden soll.

Der Punkt 3, dessen genaue Formulierung mangels stenographischer Fähigkeiten der Presse derzeit nicht exakt bekannt ist und daher hier nicht wortgetreu wiedergegeben werden kann, war ein im nichtöffentlichen Pausengespräch zwischen OB und den Fraktionsvorsitzenden gefundener Formelkompromiss, der die Abstimmung des Rates über die von der BI gestellten Frage  „Sind Sie gegen eine Bebauung des Rathausplatzes nach dem Konzept der Firma CMS?“ vermied und damit weiterhin Raum für Interpretationen läßt. (Nachtrag: in der Pressemitteilung der Stadt ist der Wortlaut von Punkt 3 nachzulesen – siehe unten)

Ob die BI damit ihr Anliegen als erledigt betrachtet oder Klage vor dem Verwaltungsgericht auf Durchführung des geforderten Bürgerentscheids erheben wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch unklar.


Pressemitteilung der Stadt Leimen zur Ratssitzung:


Bürgerbegehren zulässig – Gemeinderat hebt früheren Beschluss auf

(mu – 17.02.2017) Es dauerte länger als vorgesehen, aber am Schluß stand eine einstimmige Entscheidung des Leimener Gemeinderats: Das Bürgerbegehren wurde schon allein aus formalen Gründen für zulässig erklärt und der Gemeinderat hob den umstrittenen Beschluss vom 29. September 2016, der eine Bebauung des Rathausplatzes mit dem vorgestellten Konzept der Fa. CMS vorsah, auf.

Über diese Punkte sowie die Bildung eines „Runden Tisches“ unter möglichst breiter Beteiligung waren sich Oberbürgermeister Hans Reinwald und die Fraktionen im Gemeinderat schnell einig an dieser mit rund 100 Zuhörern mehr als gut besuchten Sondersitzung am 16. Februar 2017. Wie so oft lag der Teufel jedoch im Detail.

Nachdem der Oberbürgermeister pünktlich um 18 Uhr die Sitzung eröffnet hatte, gab Alexander Hahn als Vertreter der Bürgerinitiative in deren Namen eine über 20minütige Stellungnahme ab. Er formulierte darin sehr deutlich und detailliert die Forderungen der Initiative an Gemeinderat und Stadtverwaltung und kündigte an, alle legalen Wege bis hin zur Klage zur Durchsetzung seiner Forderungen zu beschreiten, sollte diesen nicht nachgegeben werden. Auch eine Wiederholung einer Unterschriftenaktion stellte er in den Raum. „Wir können dieses Spiel unendlich oft spielen“, so Hahn, „fangen Sie es am besten gar nicht erst an!“

Er werde sich mit aller Kraft für die Interessen der Bürger einsetzen und warnte sowohl den Gemeinderat als auch den Oberbürgermeister davor, das CMS-Konzept über Umwege „durch die Hintertür“ entgegen dem Willen der Bürgerinitiative doch noch umzusetzen.

Oberbürgermeister Reinwald verwahrte sich entschieden gegen diese Vorwürfe. In der dann einsetzenden Diskussion stellten sich trotz aller Betonung, gemeinsam den Konsens zu suchen, die bekannten Positionen der Fraktionen noch einmal heraus.

Nach einer 20minütigen Sitzungsunterbrechung und Rücksprachen mit den Fraktionsvorsitzenden stellte der OB dann den gefundenen Kompromissvorschlag zur Abstimmung:

1. Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird festgestellt.

2. Der Gemeinderatsbeschluss vom 29. September 2016, die Bebauung des Rathausplatzes mit dem vorgestellten Konzept der Fa. CMS umzusetzen und hierüber Verhandlungen zu führen, wird aufgehoben.

3. Der Gemeinderat erklärt zusätzlich deklamatorisch, dass der Beschluss vom 29. September 2016, den Rathausplatz nach dem Konzept der Fa. CMS zu bebauen, damit aufgehoben ist.

4. Ein „Runder Tisch“ unter Beteiligung von Gemeinderäten, Anwohnern, Gewerbetreibenden, Vertretern der Bürgerinitiative und Vertretern der Turmschule wird gebildet, um über das weitere Vorgehen zu beraten.

Dieser wurde einstimmig angenommen.

Damit hat die Bürgerinitiative ihr erstes Ziel, eine Bebauung zunächst zu stoppen, erreicht. Ein kostenintensiver Wahlgang ist damit zumindest vorerst vom Tisch.

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