(rnk – 18.8.26) Stabstelle Wirtschaftsförderung erläutert in einer dreiteiligen Serie Hintergründe, Herausforderungen und Lösungsansätze.
Wenn es um Flächen geht, wird die Diskussion oft emotional: Blühende Wiese oder brummende Wirtschaft? Und muss das überhaupt ein Gegensatz sein? Tatsächlich geht es im Rhein-Neckar-Kreis um einen schwierigen Ausgleich unterschiedlicher Interessen. Unternehmen brauchen Platz für Produktion, Lager und neue Arbeitsplätze. Gleichzeitig stehen Klima- und Umweltschutz sowie zunehmend Wohnraumbedarf im Fokus. In dieser dreiteiligen Reihe der Stabstelle Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreises wird das Thema von mehreren Seiten beleuchtet:
- Teil 1: Fakten, Fakten, Fakten! – Wie sieht die Flächenverteilung im Kreis aus und welche Akteure bestimmen darüber?
- Teil 2: Wo liegt das Problem? – Warum nicht nur Unternehmen, sondern auch Kommunen Gewerbeflächen brauchen.
- Teil 3: Wir lösen das! – Wie der Balanceakt gelingen kann.
Teil 1: Fakten, Fakten, Fakten!
Wie sind die Flächen im Rhein-Neckar-Kreis verteilt und wer bestimmt darüber?
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg sieht die Flächennutzung im Rhein-Neckar-Kreis derzeit folgendermaßen aus: 41,0 Prozent der Fläche werden landwirtschaftlich genutzt, 35,4 Prozent sind Waldflächen. Wohnbauflächen machen 7,3 Prozent aus, Verkehrsflächen 6,7 Prozent und Gewässer 1,6 Prozent. Weitere 5,1 Prozent entfallen auf sonstige Nutzungen.
Industrie- und Gewerbeflächen nehmen dagegen nur 2,9 Prozent der Gesamtfläche ein. Dabei gibt es zwischen den Kommunen eine große Spanne von 0,2 Prozent in Schönbrunn bis 11,7 Prozent in Eppelheim. Beachtlich: Auf diesem kleinen Teil der Gesamtfläche entsteht ein großer Teil der regionalen Wertschöpfung – also Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und wirtschaftliche Entwicklung.
Was sind überhaupt Gewerbeflächen?

Die gleichen Zahlen hat auch die IHK Rhein-Neckar in einer Studie im Oktober 2025 ausgewertet. Danach gelten als Industrie- und Gewerbeflächen alle Flächen, die vorwiegend industriellen oder gewerblichen Zwecken dienen, einschließlich der Ver- und Entsorgung. Das heißt: Flächen für Logistik und Handel sind ebenso Teil dieser Wirtschaftsflächen wie Deponien, Recycling-Anlagen und Anlagen für erneuerbare Energien wie Freiflächen-Photovoltaik oder Windkraft.
Wichtig auch: Wirtschaftsflächen umfassen wie alle Siedlungsflächen Grün- und Freiflächen. Die Flächennutzung lässt sich also nicht 1:1 mit Versiegelung – also dem Abdichten offener Böden oder „Zubetonieren“ – gleichsetzen.
Wer entscheidet, wo gebaut werden darf?
Ob aus einer freien Fläche ein Gewerbegebiet werden kann, wird auf verschiedenen Planungsebenen festgelegt. Jede davon setzt den Rahmen für die darunterliegenden Ebenen. Das Land Baden-Württemberg setzt mit dem Landesentwicklungsplan die Leitplanken für die räumliche Entwicklung. Darauf aufbauend erstellt der Verband Region Rhein-Neckar den Regionalplan. Er regelt nach den Vorgaben der Landesplanung, wo künftig Wohn- oder Gewerbegebiete entstehen können und welche Freiräume erhalten bleiben sollen. Städte und Gemeinden planen anschließend – allein oder gemeinsam mit benachbarten Kommunen – im Flächennutzungsplan die grundsätzliche Nutzung einzelner Flächen, etwa als Wohn- oder Gewerbegebiet. Im Bebauungsplan legen sie schließlich konkrete Details wie Gebäudehöhen, Zufahrten oder Lärmschutz fest.
Welche Regeln gelten dabei?
Selbst wenn die Planung es erlaubt: Bis aus einer grünen Wiese ein Gewerbegebiet werden kann, dauert es oft mehrere Jahre. Denn wenn eine Kommune neue Flächen zur Bebauung ausweisen will, muss sie viele Vorschriften berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Wasser- und Hochwasserschutz, Natur- und Artenschutz, Bodenschutz und Bodenqualität, Emissions- und Lärmschutz, Verkehrsanbindung sowie Ausgleichsflächen für Eingriffe in die Natur.
Um all diesen Vorschriften Rechnung zu tragen, müssen zahlreiche Akteure eingebunden werden: Verschiedene Behörden müssen Genehmigungen erteilen, Bürgerinnen und Bürger sowie Umwelt- und andere Interessenverbände beteiligt werden. Noch komplexer wird es, wenn sich die Flächen in Privateigentum befinden oder eine Nachnutzung für einen stillgelegten Standort geplant ist. Hier sind oft zahlreiche Abstimmungen erforderlich.
Welche Eingriffsmöglichkeiten hat der Rhein-Neckar-Kreis?
„Der Rhein-Neckar-Kreis kann nicht entscheiden, wo neue Gewerbegebiete entstehen – die Planungshoheit liegt bei den Städten und Gemeinden“, betont Dorothee Wagner, Leiterin der Stabsstelle Wirtschaftsförderung. „Trotzdem hat der Kreis mehrere Möglichkeiten, Einfluss auf die Flächenentwicklung zu nehmen.“ Dazu gehört die Beteiligung an Planungsverfahren, wenn Kreisbehörden über Umweltschutzauflagen, Verkehrsfragen oder Immissionsschutz entscheiden. Außerdem genehmigt das Baurechtsamt des Kreises als untere Verwaltungsbehörde die Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden. Über politische Vertreterinnen und Vertreter ist der Kreis zudem im Verband Region Rhein-Neckar eingebunden, der den Regionalplan erstellt.
Aber es gibt auch informelle Möglichkeiten: „Gerade kleinere Gemeinden können bei der Entwicklung neuer Gewerbeflächen an Grenzen stoßen. Hier versuchen wir, Wissen und Kontakte zu vermitteln, um gute Lösungen zu fördern“, sagt Wagner. Ein regelmäßiger informeller Austausch der Wirtschaftsförderungen der Kommunen sorgt für Vernetzung. „Aber auch in Einzelberatungen können wir oft Ansätze aufzeigen, die bei anderen Kommunen schon gut geklappt haben.“
Das Grundproblem bleibt: begrenzter Raum
Die Kreisverwaltung kann also moderieren und koordinieren sowie durch Genehmigungen Projekte voranbringen oder auch stoppen. Beheben kann sie das Problem der begrenzten Flächen aber nicht. Im dicht besiedelten Rhein-Neckar-Kreis konkurrieren Wirtschaft, Wohnen, Landwirtschaft, Verkehr, Energie und Naturschutz dauerhaft um dieselben Flächen. Die Frage der Nutzung wird damit zur Schlüsselentscheidung für die Region.




