Viehgitter im Einsatz: Neue Barrieren gegen die Afrikanische Schweinepest

(rnk – 18.4.25) Im Kampf gegen die weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) werden die Maßnahmen im Rhein-Neckar-Kreis konsequent fortgesetzt. Nachdem in den vergangenen Tagen erneut infizierte Wildschweine im hessischen Kreis Bergstraße sowie auf der Gemarkung der Stadt Mannheim nachgewiesen wurden, verstärken die Behörden den Aufbau fester Zäune und setzen zusätzlich auf technische Barrieren wie Viehgitter.

Ein neu installiertes Viehgitter bei Hemsbach verhindert die Passage von Wildschweinen – Fahrzeuge können es problemlos überqueren

Entlang des Mühlwegs in Hemsbach wird aktuell ein Festzaun errichtet, der künftig an der Balzenbacher Straße mit dem bestehenden hessischen Zaun verbunden werden soll. Ziel ist es, durch diese Maßnahme eine räumlich klar begrenzte Fläche zu schaffen, in der die Bejagung intensiviert werden kann. Der Wildschweinbestand soll in diesem Bereich massiv reduziert werden, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Bereits bestehende Elektro-Zäune wie an der B 38/K 4229 nahe Weinheim-Sulzbach werden im Zuge dessen durch fest installierte Konstruktionen ersetzt, um die dauerhafte Wirksamkeit zu erhöhen.

Parallel dazu sind seit Kurzem die ersten Viehgitter in Betrieb, unter anderem nördlich der L 3310 bei Hemsbach sowie im Bereich der Weschnitz-Unterführungen an der A5. Diese Gitter ermöglichen eine unterbrechungsfreie Durchfahrt für Fahrzeuge, stellen für größere Tiere jedoch ein nahezu unüberwindbares Hindernis dar. Das Öffnen und Schließen von Toren entlang der Zaunlinien entfällt dadurch. Diese Lösung trägt wesentlich zur Optimierung der Zutrittskontrolle und zur Minimierung potenzieller Schlupflöcher für Wildtiere bei.

Verwaltungstechnisch kommt es derweil zu punktuellen Anpassungen. Während die allgemeinen Sperrzonen im Kreisgebiet aufrechterhalten bleiben, wird das sogenannte Kerngebiet westlich der A5 – bei Laudenbach, Hemsbach und Weinheim-Sulzbach – aufgehoben. Damit ist das dort bislang geltende Jagdverbot nicht mehr wirksam, was eine unmittelbare Wildschweinbejagung erlaubt. Auch bei der Leinenpflicht für Hunde kommt es zu Änderungen: Sie gilt fortan nur noch in Wäldern und Weinbergen der Sperrzone II. Ebenso entfällt die Genehmigungspflicht für bestimmte landwirtschaftliche Maßnahmen, die künftig nur noch angezeigt werden müssen.

Die aktualisierten Allgemeinverfügungen treten am 17. April in Kraft. Detaillierte Informationen sowie rechtliche Hinweise stellt das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis online zur Verfügung. Die Sonderseite zur Afrikanischen Schweinepest bietet umfassende Erläuterungen zu den getroffenen Maßnahmen und Handlungsempfehlungen.

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