Afrikanische Schweinepest – Schutzmaßnahmen verstärkt – Bereits 22 Kilometer Zaun errichtet

(rnk – 28.2.25) Die Afrikanische Schweinepest (ASP) sorgt im Rhein-Neckar-Kreis für wachsende Besorgnis. Obwohl die Region bislang nicht direkt betroffen ist, beobachten die Verantwortlichen mit Sorge die Entwicklungen im benachbarten Hessen. Insbesondere der Landkreis Bergstraße meldet eine weiterhin dynamische Ausbreitung der Seuche.

Bache mit Frischlingen (Symbolfoto)

Doreen Kuss, Dezernentin für Ordnung und Gesundheit im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, warnt: „Die ASP macht nicht vor Kreis- oder Landesgrenzen Halt, und wir müssen jederzeit mit weiteren positiven Funden auch in Baden-Württemberg rechnen.“

Jüngst wurden in Heppenheim, unweit der Grenze zum Rhein-Neckar-Kreis, drei infizierte Wildschweine entdeckt. Die Bundesstraße 460 mit ihrem Schutzzaun gilt als letzte Barriere vor der Ausbreitung in die Region.

Schutzzaunbau schreitet voran

Angesichts der wachsenden Bedrohung wird die bestehende Infrastruktur zur Seuchenabwehr konsequent ausgebaut. Mittlerweile erstrecken sich die Schutzmaßnahmen auf rund 22 Kilometer entlang von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen. „Intakte Zäune und geschlossene Gatter oder Tore sind essenziell, um eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern“, betont Kuss.

Neben der Errichtung neuer Elektrozäune werden bestehende provisorische Anlagen durch feste Barrieren ersetzt. Diese Maßnahmen sollen den Bewegungsspielraum potenziell infizierter Wildschweine erheblich einschränken.

Bestehende Einschränkungen bleiben bestehen

Mit mehr als 500 gemeldeten ASP-Fällen im benachbarten Kreis Bergstraße bleibt die Seuchenlage weiterhin ernst. Eine Aufhebung der Schutzmaßnahmen ist daher nicht in Sicht. Bestimmte Einschränkungen, wie das Verbot von Veranstaltungen in betroffenen Waldgebieten, müssen aufrechterhalten bleiben.

„Wir dürfen die Wildschweine nicht aus ihren Revieren vertreiben, um die Seuche nicht weiter zu verbreiten. Zudem lässt das EU-Recht Lockerungen nicht ohne Weiteres zu“, erklärt Kuss abschließend.

Weitere Informationen zur aktuellen Lage und den geltenden Vorschriften sind unter www.rhein-neckar-kreis.de/asp abrufbar.

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