Rhein-Neckar-Kreis nimmt Pilotstandorte für Blitzer in Betrieb
(rnk – 25.09.2014) Ab dieser Woche beginnt der Rhein-Neckar-Kreis im Rahmen eines Pilotverfah-rens mit der stationären Überwachung des fließenden Verkehrs an folgenden fünf ausgewählten Standorten:
- Schriesheim, Bundesstraße (B) 3 am südlichen Ortseingang im Bereich der Busausfahrt,
- Ilvesheim, Landesstraße (L) 542 an der Ortseinfahrt aus Richtung Laden-burg,
- Neckargemünd, B 37 nach der Ortseinfahrt aus Richtung Heidelberg,
- Lobbach, L 532 nach dem Ortseingang Waldwimmersbach aus Richtung Wiesenbach,
- Walldorf, L 723 in der Nähe der Kreuzung mit der L 598
In den vergangenen Tagen hat das beauftragte Unternehmen die Messtower in-stalliert, nachdem die Tiefbauarbeiten für die Fundamente abgeschlossen waren.
Ab sofort werden zwei digitale, laserbasierende und berührungslose Messeinrich-tungen wechselweise an den Standorten eingesetzt. Die Kosten für die Beschaf-fung und Inbetriebnahme der stationären Anlagen belaufen sich insgesamt auf rund 200.000 Euro.
Geschwindigkeitsüberwachung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Leitgedanke des Verkehrskonzeptes des Landes Baden-Württemberg ist „Vision Zero“, wel-ches einen Straßenverkehr ohne Tote und Schwerverletzte anstrebt. Zur Verbes-serung der Verkehrssicherheit wird auch eine konsequente Geschwindigkeits-überwachung gefordert. Nach wie vor ist überhöhte Geschwindigkeit eine der Hauptunfallursachen. Gefordert werden Messungen vor allem an Unfallschwer-punkten, gefährlichen Stellen und schutzwürdigen Streckenabschnitten. Vor dem Hintergrund dieses Sicherheitsgedankens fand auch der bundesweite 24-Stunden-Blitzmarathon am 18./19. September statt.
Ortsfeste Messanlagen wirken nach Erkenntnissen anderer Kommunen weit über die kontrollierten Stellen hinaus und beeinflussen das Geschwindigkeitsverhalten nachhaltig. Aus diesem Grund hat sich der Rhein-Neckar-Kreis entschlossen, im Rahmen eines Pilotprojekts Erfahrungen mit stationärer Überwachung an ausge-wählten Standorten mit maßgeblicher Verkehrsbedeutung und hohem Verkehrs-aufkommen zu sammeln, welche nach Feststellungen der Straßenverkehrsbehör-de und der Verkehrskommission die geforderten Einsatzkriterien im besonderen Maße erfüllen. Bisher führte der Rhein-Neckar-Kreis die Geschwindigkeitsüberwa-chung ausschließlich mobil durch.
Über die weitere Entwicklung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung wird das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis anhand der gewonnenen Erfahrungen entscheiden.
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