Kreiseinrichtungen: Krankenhäuser, Rehabilitations-, Senioren- und Betreuungszentren

(bs) Das Landeskrankenhausgesetz von Baden-Württemberg verpflichtet die Stadt- und Landkreise, die nach dem Krankenhausplan notwendigen Krankenhäuser und Krankenhauseinrichtungen zu betreiben, sofern eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern nicht durch andere Träger sichergestellt ist. Dieser gesetzlichen Verpflichtung trägt der Rhein-Neckar-Kreis mit vier Kliniken, zwei Senioren- und Betreuungszentren sowie drei Klinken für Geriatrische Rehabilitation Rechnung. Dazu wurde eine gemeinnützige GmbH, die GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar- gGmbH (GRN) gegründet.

Vier Kliniken

Die vier Kliniken in Weinheim, Schwetzingen, Eberbach und Sinsheim mit knapp 1.000 Betten haben die Gesundheitseinrichtungen mit den Fachabteilungen Chirurgie, Innere Medizin, Anästhesie und Intensivmedizin einen sehr hohen Standard. Sie stellen mit ihrer dezentralen Struktur in allen Kreisgebieten die bedarfsgerechte Versorgung der Menschen in unserem Kreis sicher. Diese Einrichtungen sind miteinander vernetzt. Die Leistungen Personal, Einkauf und IT sind am Standort Schwetzingen zentral zusammengefasst. Die Kreiseinwohner haben zudem eine sehr gute Versorgung mit Hochleistungsmedizin in den Universitätsklinken in Mannheim und Heidelberg. Die Kreiskliniken kooperieren mit den Universitätsklinken in Heidelberg. Die Kliniken in Schwetzingen und Sinsheim sind Akademische Lehrkrankenhäuser der Heidelberger Universität. In den beiden Einrichtungen werden Medizinstudenten im letzten Jahr ihres Studiums theoretisch und praktisch ausgebildet.

Drei Rehaeinrichtungen

Die Kliniken für geriatrische Rehabilitation in Weinheim, Sinsheim und Schwetzingen haben die Aufgabe, wohnortnah Menschen nach einer Operation, einem Schlaganfall oder bei der chronischen Krankheit wieder ins aktive Leben zurückzuführen.

Zwei Betreuungszentren

In den Betreuungszentren in Weinheim und Sinsheim leben sowohl psychische Kranke, Suchtkranke, geistig Behinderte, chronisch neurologische kranke Menschen jeden Alters als auch  pflegebedürftige Senioren.

Zwei Seniorenzentren

Zwei Seniorenzentren imn „Haus Rheinblick“ (Nußloch) und „Haus am Schloßgarten“ (Schwetzingen) bieten in familiärer Atmosphäre professionelle, ganzheitliche Pflege – vollstationär oder Kurzzeitaufenthalte.

Mit den Einrichtungen des GRN erfüllt der Rhein-Neckar-Kreis seine Verpflichtungen nach dem Landeskrankenhausgesetz. Nach diesem Gesetz sollen die Fördermittel, die förderungsfähigen und unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze notwendigen Investitionskosten decken. Diese Formulierung ist interpretationsfähig. Das Land fördert daher in der Regel nur 50 – 60 % der notwendigen Investitionsmittel, der Rest muss der Kreishaushalt aufbringen, in den nächsten Jahren zweistellige Millionenbeträge.

Auch die reinen Betriebskosten geben Anlass zur Sorge, denn die Budgets der Krankenhäuser sind gedeckelt. Die Zahlen der Krankenkassen reichen oft nicht aus, um die Mehrkosten besonders beim Personal abzudecken.

Noch schwieriger ist die Finanzierung der Geriatrischen Rehabilitationskliniken. Hier wurden die Verweilzeiten von in der Regel 4 Wochen auf 3 Wochen gekürzt, die Pflegesätze reichen bei weitem nicht aus, so dass hier laufende Verluste zu befürchten sind.

Fazit: Der Kreis ist mit seinen Gesundheitseinrichtungen sehr gut aufgestellt. Der Geschäftsführer Burger und die Leiter der Einrichtungen und das Pflegepersonal leisten gute Arbeit und der Kreistag hat bisher immer die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt. Die CDU-Kreisrätinnen und -Kreisräte stellen sich der Verantwortung für die Klinken und Pflegeeinrichtungen des Kreises und werden auch künftig die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen können im Internet www.grn.de nachgelesen werden.

 

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