Kreiswahlausschuss: Alle Wahlvorschläge zur Bundestagswahl zugelassen

(rnk – 28.7.17) Die Bundestagswahl am 24. September 2017 wirft ihre Schatten voraus. Am 28. Juli tagte der Kreiswahlausschuss im Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises unter Vorsitz des Kreiswahlleiters, Landrat-Stellvertreter Joachim Bauer, um die Zulässigkeit der eingegangenen Bewerbungen zu prüfen.

Die Parteien konnten für den Wahlkreis 277 bis zum 17. Juli 2017 um 18 Uhr Wahlvorschläge (Bewerber um das Direktmandat) einreichen. Insgesamt sind im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 9 Wahlvorschläge eingegangen; die Partei Liberal-Konservative Reformer (LKR) hat ihren Wahlvorschlag allerdings zu-rückgezogen.

Alle Wahlvorschläge wurden für die Bundestagswahl 2017 zugelassen. Im Ein-zelnen sind dies (Reihenfolge nach Eingangsdatum):

01. Freie Demokratische Partei (FDP)
Dr. Brandenburg, Jens, Mannheim

02. Alternative für Deutschland (AfD)
Köhler, Achim, St. Leon-Rot

03. DIE LINKE (DIE LINKE)
Stürtz, Heinrich, Wiesloch

04. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Dr. Harbarth, Stephan, Mühlhausen

05. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Kilic, Memet

06. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Dr. Castellucci, Lars, Wiesloch

07. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
Schäfer, Simon, Wiesloch

08. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
Ballerstädt, Kay-Olaf, Waibstadt

Der Wahlkreis 277 Rhein-Neckar umfasst folgende Städte und Gemeinden mit rund 199.000 Wahlberechtigten:

Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Eberbach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt- Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofsheim, Neckarge-münd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, Schönau, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, St. Leon- Rot, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld und Zuzenhausen.

Weitere Städte und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises sind den Wahlkreisen Heidelberg (274) und Bruchsal-Schwetzingen (278) zugeordnet. Die Zulassung der Wahlvorschläge in diesen Wahlkreisen erfolgt durch die dortigen Kreiswahlausschüsse bei der Stadt Heidelberg und beim Landratsamt Karlsruhe. Die Ergebnisse werden öffentlich bekanntgemacht.

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