Meldegesetz-Änderung: Kein städtischer Adressverkauf mehr!

(fwu – 28.2.13) 1251 - Stadtinformation klein Im Mai letzten Jahres titelten wir anläßlich des Erscheinens der neuen Stadtinformation Leimen:  „Datenschutz falsch herum: Die neue Stadtinformation als “WikiLeaks“-Leimen“ und kommentierten den Adressdatenverkauf entsprechend kritisch. Im Juni passierte dann ein Meldegesetz den Bundestag, daß den Verkauf von Adressen durch die Stadt / das Einwohnermeldeamt offiziell legitimierte.

Meldeämter sollten Namen und Adressen also ohne Einwilligung der Bürger zu Werbezwecken an Firmen weitergeben/verkaufen dürfen. Vorgesehen war lediglich ein Widerspruchsrecht, so daß der Bürger also von selbst hätte aktiv werden müssen.

Gegen dieses Gesetz brach dann ein „Shitstorm“ los, getragen besonders von engagierten Bürgern im Internet, was dazu führte daß es zu einem monatelangen Streit zwischen Bund und Länder kam. Im Vermittlungsausschuss einigten sie sich nun darauf, dass für den Adressverkauf künftig eine ausdrückliche Zustimmung der Bürger nötig ist. Damit dürfte der Adressverkauf nahezu unmöglich geworden sein, denn wer erklärt schon schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung, daß er dem Verkauf seiner privaten Daten zustimmt?

Wir werden also künftig auf die „Stadtinformation Leimen mit amtl. Einwohneradressbuch“ verzichten müssen und damit wohl auch auf eine „Stadtinformation Leimen“ ohne Adressbuch in Buch-/Heftform. Dafür bleiben die Bürgerinnen und Bürger aber Herr ihrer Daten! Und das ist auch gut so!

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