Polizei ermittelt: 10 Kfz-Aufbrüche in Sandhausen ohne sichtbare Einbruchsspuren
(pol – 8.5.25) Tatzeitraum: Nacht von Dienstag, 06.05.2025, auf Mittwoch, 07.05.2025
Tatörtlichkeit: Karlsbader Straße sowie angrenzende Straßenzüge, 69207 Sandhausen
In der Nacht vom 06. auf den 07. Mai 2025 kam es im Ortsgebiet Sandhausen zu einer Serie von Fahrzeugaufbrüchen. Insgesamt wurden bislang mindestens zehn Pkw in der Karlsbader Straße und den umliegenden Straßenzügen durch eine bislang unbekannte Täterschaft geöffnet. Bemerkenswert ist, dass die Fahrzeuge offensichtlich beschädigungsfrei geöffnet wurden – möglicherweise unter Verwendung spezialisierter Werkzeuge oder elektronischer Hilfsmittel zur Umgehung der Schließsysteme.
Aus den Innenräumen der Fahrzeuge wurden Bargeld, Kreditkarten sowie diverse Wertgegenstände entwendet. Die genaue Schadenssumme befindet sich derzeit noch in Ermittlung.
Ermittlungsstand
Die Spurenlage ist derzeit als diffus zu bewerten. Es wurden bislang keine gewaltsamen Aufbruchsspuren festgestellt. Dies lässt Rückschlüsse auf eine professionelle Vorgehensweise zu. Auch die Tatsache, dass gezielt nach wertvollen Gegenständen gesucht wurde, spricht für eine geübte Täterstruktur.
Die Ermittlungen wurden durch den Polizeiposten Sandhausen aufgenommen und dauern an. Die Spurensicherung wurde veranlasst, ebenso wie eine Auswertung möglicher Videoaufzeichnungen im Umfeld. Hinweise auf Täterfahrzeuge oder Zeugen werden zurzeit überprüft.
Rechtliche Würdigung – Aus strafrechtlicher Sicht kommen insbesondere folgende Tatbestände in Betracht:
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB)
– Mindeststrafe: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren
– Tatmodalität: Diebstahl aus verschlossenem Kfz stellt regelmäßig einen besonders schweren Fall dar. - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl oder Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB) – unter Vorbehalt, falls weitere Ermittlungen auf bandenmäßiges Vorgehen hindeuten.
– Mindeststrafe: 6 Monate bis zu 10 Jahre - Computerbetrug (§ 263a StGB)
– In Betracht kommend, sofern entwendete Kreditkarten eingesetzt wurden.
– Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe - Vorbereitung der Fälschung von Zahlungskarten (§ 152b StGB) –
– Möglich, falls die Karten kopiert oder für betrügerische Zwecke missbraucht wurden.
– Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre
Maßnahmen und Zeugenaufruf
Die Polizei bittet die Bevölkerung um sachdienliche Hinweise. Zeugen, die verdächtige Personen oder Fahrzeuge in der genannten Nacht beobachtet haben, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 06224/2481 beim Polizeiposten Sandhausen oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
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