Sandhäuser Gemeinderat: Sitzung vom 2. März 2016

Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 2. März 2016
– Bebauungsplan Theodor-Heuss-Straße/Bunsenstraße –
– Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses –
– Bebauungsplan Gewerbegebiet Sandhausen –
Auftragsvergaben Baugebiet „Große Mühllach“, 2. Bauabschnitt –
– Erneuerung der Kanalisation, Wasserversorgung und Straßenbau in der Hauptstraße zwischen Großer Lachstraße und Herchheimer Straße –

Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 25. Januar 2016 hatte der Gemeinderat über die Vergabe eines gemeindeeigenen Grundstücks im Baugebiet „Große Mühllach“ Beschluss gefasst und ein Reihenendhausgrundstück mit einer Größe von 292 m² in der Willy-Brandt-Straße vergeben. Dies gab die Verwaltung in der Sitzung des 2. März bekannt.

Auch bei den nächsten Tagesordnungspunkten beschäftigte sich der Gemeinderat vornehmlich mit Bauthemen. Für die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Theodor-Heuss-Straße/Bunsenstraße sowie deren zugehörige Bauvorschriften stellte Herr Glup vom Büro Sternemann & Glup zunächst die Grundzüge des erarbeiteten Bebauungsplans dar. Der ausgearbeitete Entwurf verfolge das Ziel, so der Stadtplaner, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Die Zweiteilung des Plans käme dadurch zustande, dass es einen Bereich mit hauptsächlich älteren Gebäuden in der Theodor-Heuss-Straße, Kisselgasse und Großen Ringstraße gebe sowie einen „neueren“ Bereich entlang der Bunsenstraße. Der Innenbereich wurde als Grünbereich ausgewiesen. Durch eine Baulinie im „alten“ Bereich habe man Versprünge entlang der öffentlichen Verkehrsflächen verhindert. „Der Erhalt der Raumkanten ist uns wichtig“, betonte Glup. Die daran angrenzende überbaubare Fläche ermögliche zusätzlichen Wohnraum durch Anbauten. Aus städtebaulicher Sicht seien weitere Wohngebäude aufgrund der Grundstückszuschnitte und – größen allerdings nur schwer erreichbar. Dies gelte bis auf eine Ausnahme auch für den „neuen“ Bereich. Lediglich auf einem Areal entlang der Hauptstraße Ecke Große Ringstraße seien nach Erarbeitung der Rahmenbedingungen zwei Doppelhäuser und ein Mehrfamilienhaus möglich. Die notwendigen Stellplätze könnten weitgehend von der Großen Ringstraße angefahren werden.

Man kann kein Baugebiet mit dem anderen vergleichen.“, äußerte sich Gemeinderat Herzog als erster im Rat. Denn aufgrund der Grundstückstiefe eigne sich nicht jedes Grundstück zur Nachverdichtung. Zudem interessierte ihn, ob eine Zufahrt der 4 Parkplätze von Seiten der Hauptstraße Gefahrenpotential in sich trüge. Dies konnte jedoch durch den Städteplaner aufgrund der geringen Anzahl der Parkplätze nicht bestätigt werden. Auch Gemeinderat Liebetrau sah kein Problem in den Parkmöglichkeiten und hob die geplante „grüne Lunge“ lobend hervor. Der Bebauungsplan sei gut gelöst, befand auch Gemeinderat Hettinger. Auf dessen Nachfrage unterstrich Glup, dass die Größe der Baufenster sowie die auf dem Bebauungsplan festgelegte Parkierung nach dem Beschluss als verbindlich zu sehen sei. „Es war abzusehen, dass in beiden Bereichen kein Wohngebäude verwirklicht werden könnte, kommentierte Gemeinderat Flory die Sachverhaltsdarstellung. Der Gemeinderat stimmte dem Bebauungsplan sowie seiner zugehörigen Satzung zu.

Nach nunmehr 4 Jahren sei die Amtszeit des Gutachterausschusses abgelaufen, leitete Ortsbaumeister Schirok zum nächsten Tagesordnungspunkt über. Auf Vorschlag der Fraktionen wird der Gutachterausschuss künftig aus Ortsbaumeister Schirok als Vorsitzenden und Amtsrat Wilfried Hager als stellvertretenden Vorsitzenden, Gemeinderat Klaus Dörr, Gemeinderat Günther Köhler, Herrn Manfred Albrecht sowie Peter Gund als Vertreter des Finanzamtes bestehen. Neu ist die Umbesetzung Altgemeinderats Helmut Hillesheims durch Herrn Manfred Albrecht aus der Grundgasse 6. Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

Obwohl der Bebauungsplan Gewerbegebiet Sandhausen bereits seit Ende 2006 rechtsverbindlich ist und sich in seinen Grundzügen bewährt hatte, beschloss der Gemeinderat einige Bestimmungen zu modifizieren und die Änderungen im bestehenden Bauplan sowie in den zugehörigen Bauvorschriften zu berücksichtigen. Diese betrafen zum einen die Festlegung der Trauf- und Firsthöhe anstelle der bisher festgelegten Zahl der Vollgeschosse sowie eine Überarbeitung veralteter Bezeichnungen, wie z.B. die Umbenennung „RWE und Badenwerk“ in „Amprion GmbH und Netze BW“. Des Weiteren konnte die Vergnügungsstättenregelung berücksichtigt werden. Die bisherige Einfriedungshöhe auf maximal 1,50 m entlang der Grundstücksgrenzen soll auf ein noch zu definierendes Maß erhöht werden. Da das Bebauungsplanverfahren eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, erließ der Gemeinderat zudem eine Veränderungssperre, um die Planungsziele zu gewährleisten.

Die Erschließung des Baugebietes „Große Mühllach II“ verläuft planmäßig und der Auftragsvergabe steht nun nichts mehr im Wege. Auf Beschluss des Gemeinderats sollen die Gewerke Nahwärme und Lärmschutzwand im Gegensatz zu den ausgeschriebenen Gewerken Straßenbau, Wasserversorgung, Kanalisation und Freianlagen nicht auf die Erschließungskosten umgelegt werden. Die Gemeinde Sandhausen wird bei der Herstellung des neuen Verteilnetzes bis zum Übergang des Netzes an einen neuen Betreiber ab Januar 2018 in die Vorfinanzierung gehen. Die Kosten der Lärmschutzwand werden aus Gründen der Gleichbehandlung wie schon im ersten Bauabschnitt seitens der Gemeinde übernommen. Für die Errichtung einer Lärmschutzwand sowie den Leitungsbau des Nahwärmenetzes wurde auf Vorschlag des Erschließungsträgers die Firma Bender GmbH aus Mertesheim für eine Gesamtauftragssumme von 647.644,81 € beauftragt. Durch eine pauschale Zuwendung des Landes für die Lärmschutzwand in Höhe von 351.751,68 € liegt der Eigenanteil der Gemeinde bei 10%.

Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe an die Firma Bender GmbH für die Errichtung der Lärmschutzwand sowie des Baus des Nahwärmenetzes zu.

Im Zuge der planmäßigen Instandsetzung der Kreisstraße K4153/Hauptstraße im 4. Abschnitt zwischen Großer Lachstraße und Herchheimerstraße beschloss der Gemeinderat die Firma Hauck Baugesellschaft aus Waibstadt für 966.634,74 € mit der Erneuerung der Kanalisation, der Wasserversorgung und des Straßenbaus zu beauftragen. Der Rhein-Neckar-Kreis als Baulastträger der Kreisstraße wird die Maßnahme mit 143.000 € bezuschussen. Um eine größere Aufstellfläche für Fahrgäste sowie einen barrierefreien Zugang mittels Kasseler Bord zu schaffen, soll die Bushaltestelle „Herchheimerstraße“ nach Walldorf in nördlicher Richtung verlegt werden.

In einer Informationsveranstaltung können sich Anwohner vor Baubeginn über die Verkehrsführung während der Bauzeit und die Erneuerung der Hausanschlüsse für Kanal und Wasser informieren. Den betroffenen Gewerbebetrieben sollen separate Gespräche angeboten werden.

Es sei wichtig, dass man frühzeitig auf die Anwohner zuginge, fügte Gemeinderat Herzog den Ausführungen des Ortsbaumeisters hinzu und stellte fest, dass man an den vorhergehenden Abschnitten sehen könne, dass sich etwas getan habe. „Wir nutzen die Synergieeffekte, um die Straße nur ein einziges Mal für die Erneuerung der Kanalisation, der Wasserversorgung und den Straßenbau aufreißen zu müssen, fasste Gemeinderat Schulze zusammen und erklärte, dass der Eindruck einzelner Bürger, dass es stellenweise nicht voranginge, mit dem Einhalten von vereinbarten Fristen zu erklären sei. „Wir hinterlassen ein ansehnliches Straßenbild.“, ergänzte Gemeinderat Diem, den außerdem interessierte, ob die Frischwasserleitung vom Bauhof verlegt würde, was der Ortsbaumeister verneinte und die Firma Hauck als zuständiges Unternehmen angab.

Fragen und Anregungen der Gemeinderäte betrafen:

Den möglichen Erwerb des Faretrade-Status der Gemeinde Sandhausen
Hintergrund ist die internationale Kampagne „Faretrade-Towns“, der sich eine Kommune nach Erfüllung bestimmter Kriterien als „Faretrade-Gemeinde“ anschließen könne. Der Bürgermeister schlug vor, den Vorschlag zunächst in der Fraktion zu besprechen.

Die Parkmoral in der Hauptstraße zwischen Hardtstraße und Großer Lachstraße
Die Verwaltung versprach dies zu prüfen.

Die Vergabe der Goldenen Zitrone bei Bausünden in Sandhausen einzuführen
Der Bürgermeister betonte, dass die Geschmäcker verschieden seien und dass sich der Vorschlag nicht umsetzen ließe.

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