Serie von PKW-Aufbrüchen erschüttert Sandhausen – Polizei sucht Zeugen

(pol – 2.5.25) Am Donnerstag, den 01. Mai 2025, gegen 10:00 Uhr, wurde der Polizei ein Wohnungseinbruchsdiebstahl gemäß § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB in einem Einfamilienhaus in der Augasse in Sandhausen zur Anzeige gebracht.

Nach bisherigem Ermittlungsstand kletterte ein bislang unbekannter Täter durch ein geöffnetes Schlafzimmerfenster im Erdgeschoss. Die Tat ereignete sich in Abwesenheit des unmittelbaren Sichtkontakts durch die Bewohnerin, welche sich zur Tatzeit in einem anderen Raum des Hauses aufhielt. Der Täter entwendete Schmuck von bislang unbekanntem Wert und entfernte sich anschließend fußläufig in Richtung Hauptstraße.

Zeugenbeschreibung:

  • männlich
  • schlanke Statur
  • bekleidet mit dunklem Trainingsanzug
  • helles Haar

Im selben Zeitraum, konkret zwischen Mittwoch, 30.4.25, 22:30 Uhr und Donnerstag, 1.5.25, 11:00 Uhr, kam es zu mehreren weiteren Eigentumsdelikten im näheren Umfeld:

  • Theodor-Heuss-Straße: Entwendung einer Tankkarte aus einem BMW durch bislang unbekannten Täter.
  • Allmendstraße: Zwei PKW durchwühlt; in beiden Fällen Entwendung von Tankkarten.
  • Tannenweg: Entwendung einer Geldbörse aus einem weiteren Fahrzeug.

Die genaue Art und Weise des Eindringens in die Fahrzeuge ist derzeit Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Einbruchspuren wurden bislang nicht dokumentiert, was auf ein gewaltsames Öffnen mittels Spezialwerkzeug oder ein Ausnutzen von Schließmängeln schließen lässt.

II. Einschlägige Straftatbestände (StGB)

§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB – Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Wohnungseinbruch)
Strafandrohung: Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren

§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB – Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Einbruch in Fahrzeuge)
Strafandrohung: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren

§ 248b StGB – Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (im Prüfungsstadium, sofern keine Absicht zur dauerhaften Wegnahme nachgewiesen wird) Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe

§ 263a StGB – Computerbetrug (im Zusammenhang mit möglichem Einsatz entwendeter Tankkarten)
Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

III. Ermittlungsstand

Die Polizeiinspektion Wiesloch hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen. Die Täter dürften ortskundig sein oder gezielt nach offenen Gelegenheiten gesucht haben. Ein Zusammenhang zwischen den Taten erscheint nach Lage der Dinge naheliegend, wenngleich eine abschließende Bewertung vorbehalten bleibt. Die Spurensicherung am Tatort wurde durchgeführt, eine Auswertung von Videoüberwachungen im Nahbereich ist veranlasst.

IV. Zeugenaufruf

Hinweise zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen im Bereich Augasse, Theodor-Heuss-Straße, Allmendstraße oder Tannenweg nimmt das Polizeirevier Wiesloch unter 06222/5709-0 entgegen.


Weitere Polizeimeldungen finden Sie in der Kategorie „Unerwünschtes


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