„Montags-Spaziergänge“: Mehrere angemeldete sowie verbotene Versammlungen

(pol – 4.1.22) Am Montagabend versammelten sich etwa 2000 Personen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mannheim zu sogenannten „Montagsspaziergängen“ – einen Schwerpunkt bildete erneut die
Mannheimer Innenstadt.

Die Versammlungen in Heidelberg, Mannheim und den Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis waren, wie bereits an vergangenen Montagen, geplant und im Internet beworben, jedoch nicht bei den jeweils zuständigen Versammlungsbehörden angemeldet worden.

Im Rhein-Neckar-Kreis versammelten sich bis zu 1200 Personen verteilt auf mehrere Städte und Gemeinden (Sinsheim ca. 310, Schwetzingen ca. 120, Wiesloch ca. 70, Walldorf ca. 150, St. Leon-Rot ca. 100, Bammental ca. 80, Schriesheim ca. 90, sowie weitere). Die einzelnen Versammlungen lösten sich hier bis 19 Uhr auf. Allesamt verliefen friedlich und störungsfrei.

In Heidelberg versammelten sich gegen 19 Uhr bis zu 250 Personen zu einer nicht angemeldeten Versammlung. Kurz vor 20 Uhr lösten sich die Gruppierung wieder auf, wobei es auch hier zu keinerlei Störungen im Bereich der Fußgängerzone und dem Bismarckplatz kam.

Bereits ab 18 Uhr wurde mittels polizeilicher Lautsprecherdurchsagen im Bereich der Mannheimer Innenstadt auf das bestehende Verbot der erlassenen Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim hingewiesen. Trotz der Durchsagen und des ausgesprochenen Verbots fanden sich ab etwa 18 Uhr an verschiedenen Örtlichkeiten in der Innenstadt ca. 500 Versammlungsteilnehmer ein. Es bildeten sich mehrere kleinere Aufzüge, die sich in der Folge selbstständig oder spätestens auf Aufforderung der Polizei wieder auflösten. Zu einer größeren
Versammlung kam es nicht.

Bei einem Aufzug, der sich trotz Aufforderung der Polizei nicht auflöste, wurden durch die Polizei bei insgesamt 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Personalien festgestellt und Platzverweise ausgesprochen. Teile der
Versammlungsteilnehmer hielten sich weder an die gültigen Abstandsregeln, noch an die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Insgesamt gelangen in Mannheim 61 Personen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zur Anzeige. Eine Person gelangt wegen Volksverhetzung, eine aufgrund von Beleidigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie eine weitere wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zur Anzeige. Ein
Organisator der verbotenen Versammlung konnte identifiziert werden. Dieser gelangt ebenfalls wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zur Anzeige. Es wurden weder Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte noch, soweit bekannt, Teilnehmer der Versammlung verletzt.

Bei einer ordnungsgemäß angemeldeten Versammlung rund um das Mannheimer Rathaus, für mehr Solidarität in der aktuellen Lage, fanden sich bis zu 850 Personen ein die eine Menschenkette bildeten. Die Versammlung blieb von Beginn, gegen 18 Uhr, bis zur Beendigung der Kundgebung um 19 Uhr friedlich und störungsfrei. Ein
Zusammentreffen der verschiedenen Versammlungsteilnehmer konnte verhindert werden.

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