Fünfter VdK-Stammtisch: Sozialrechtliche Themen standen im Vordergrund

(mmö – 12.6.24) Wenn es einem gut geht, dann ist die Welt sprichwörtlich rosarot und man kann bildlich gesprochen Bäume herausreißen. Doch tritt eine Erkrankung auf, die nicht mal so eben abklingt und längerfristig, wenn nicht so gar nicht lebenslang, einen begleiten wird, dann steht man vor fast unüberbrückbaren Hürden. Dann ist guter Rat teuer. Nicht so, wenn man den Sozialverband VdK an seiner Seite weiß. Denn darauf ist der Verband unter anderem spezialisiert. Menschen zu helfen, die dringend Hilfe benötigen.

Zum jüngsten Stammtisch hat der Vorstand des Ortsverbands Leimen den Geschäftsführer des Bezirkverbands Nordbaden, Ronny Hübsch, in die Räumlichkeiten des VfB Leimen eingeladen. Auch der Einladung sind wieder zahlreiche Interessierte jeden Alters gefolgt und wollten hören, was der Sozialexperte zu sagen hat. Ronny Hübsch war es an dem Abend wichtig, dass nicht über sozial-politische Themen gesprochen wird, sondern über sozial-rechtliche. Das hat den einfachen Grund, dass das Themenfeld die Menschen hautnah betrifft. Das Sozialpolitische zwar auch, doch das entscheiden eher höhere Amts-und Würdenträger und die kleinen Leute bekommen dann die schlussendlichen Entscheidungen zu spüren und müssen damit ‚leben‘.

Zu Beginn seines Vortrags ging Ronny Hübsch auf die wichtige Pflegeversicherung ein, bei der 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt wurde. Damit ist gewährleistet, dass erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben. Neu ist dabei auch, dass psychisch Erkrankte an der Pflegeversicherung teilhaben können (zum Beispiel aufgrund einer Demenz).

Pflegebedürftig sind dabei Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und Fähigkeiten aufweisen und aufgrund dessen der Hilfe durch andere bedürfen. Wichtig ist dabei, dass dabei unterschieden wird. Handelt es sich ‚lediglich‘ um einen beidseitigen Beinbruch, der in absehbarer Zeit wieder vollständig verheilt, dann greift selbstverständlich nicht die Pflegeversicherung.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass mindestens voraussichtlich eine Pflegebedürftigkeit von 6 Monaten vorliegen muss, damit die Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden kann. Hier kommt aber der Pflegegutachter ins Spiel, der die Pflegebedürftigkeit anhand eines vorgegebenen Beurteilungsbogens einschätzen und einteilen muss. Daraus wiederum wird dann der Pflegegrad bestimmt und festgelegt.

Zur Zeit gibt es fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 bedeutet, dass die Selbständigkeit der Person nur geringe Beeinträchtigungen erfährt. Pflegegrad 5 hingegen bedeutet schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (diese Personen können erfahrungsgemäß nicht mehr zuhause versorgt werden, da sie eine 24 Stunden Betreuung benötigen). 

Der VdK-Experte Hübsch gab den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern mit auf den Weg, dass es elementar wichtig ist, dass man sich auf den Termin und Besuch des Pflegegutachters gut vorbereiten soll, wenn nicht so gar muss. Ebenso empfiehlt er, dass eine Vertrauensperson der pflegebedürftigen Person anwesend ist, um zu unterstützen. Doch das Wichtigste ist, dass sich die Pflegebedürftigen bei der Begutachtung nicht besser stellen als sie es tatsächlich sind.

Der Gutachter hat in der Regel 20 Minuten Zeit, um die Person zu beurteilen und kann daher garnicht den ganzen Tag der Pflegebedürftigen einsehen und begutachten. Über allem steht die Frage ‚wie selbstständig ist die Person‘. Doch wo kommt nun der VdK ins Spiel?, fragte Herr Hübsch in die Runde. Na, zum Beispiel, bei der neutralen Begutachtung, ob der Pflegegrad objektiv richtig eingeschätzt und bestimmt wurde.

Hierzu ist es wichtig, dass die betroffene Person alle Unterlagen wie medizinisches Gutachten und Ähnliches mit zu der kostenlosen Beratung beim VdK vor Ort mitbringt. Dort wird dann alles ganz genau besprochen und geschaut, ob und wenn ja, wo Fehler bei der Begutachtung gemacht wurden. Sollten Fehler gemacht worden sein, setzt sich der VdK hierfür ein und streitet, gegebenenfalls auch vor Gericht, für einen höheren Pflegegrad.

Ronny Hübsch gibt aber auch aus seiner Praxis und Erfahrung zu bedenken, dass man hierzu einen langen Atem braucht. Solche Gerichtsverfahren dauern in der Regel gut eineinhalb Jahre. Eine Neu-Beantragung des Pflegegrads, bei der selbstverständlich der VdK die betroffene Person unterstützt und begleitet, dauert hingegen rund drei Wochen. Es kann sich also mehr als lohnen, sich fachkundigen Rat und Unterstützung beim VdK vor Ort zu holen.

Der VdK lässt niemanden alleine und im Regen stehen, merkte der Redner an. Neben diesem Thema ging der Geschäftsführer des VdK noch auf die immensen Kosten für die stationäre Pflege ein. Hierzu ist es wichtig zu wissen, dass niemand, der ein Eigenheim besitzt, befürchten muss, dass er bzw. sie dieses weggenommen bzw. verkaufen muss, sollte er oder sie in das Pflegeheim müssen.

Sicher besteht seitens des Staates im Allgemeinen und dem Sozialamt im Speziellen die Möglichkeit auf das Hab und Gut zu zugreifen, aber nur in Form einer Grundsicherung auf die Immobilie, die wiederum die Erben dann ‚ablösen‘ müssen. Zudem sprach Ronny Hübsch über die Kurzzeitpflege und teilstationäre Pflege und klärte die Gäste des Stammtisches auf. Zum Abschluss seines sehr interessanten Vortrags gab er allen Anwesenden mit auf den Weg, sollte eine Schwerbehinderung vorliegen und der Grad der Behinderung wurde amtlich anerkannt und der- oder diejenige spielt mit dem Gedanken einen Erhöhungsantrag zu stellen, dann ist es wichtig zu wissen, dass das keine Einbahnstraße ist.

Soll heißen, der Weg, hier die Erhöhung, führt nicht nur steil nach oben, sondern kann auch nach unten gehen. Übersetzt gesagt, der Grad der Behinderung kann auch nach unten korrigiert werden. Einen Bestandsschutz auf bisherigen Prozente gibt es nicht.

Mit diesem Wissen und den neuen Erkenntnissen saßen die Stammtischgäste noch lange zusammen und diskutierten auch eifrig über den Vortrag. Was auch dabei zum Ausdruck kam, der VdK ist eine sehr wichtige und keineswegs antiquierte Institution aus Nachkriegszeiten, sondern eine zeitgemäße nicht mehr wegzudenkende Institution, die alle Benachteiligten vollumfänglich unterstützt und jedem und jeder zur Seite steht. Mitglied werden lohnt sich! Nicht nur für einen selbst, sondern man unterstützt auch andere damit. 

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