Hohe Prüfquote, steigende Einzelzimmerzahlen: Heimaufsichtsbehörde zieht Bilanz

43F-RNK-Wappen(rnk – 9.9.25)  Insgesamt 85 stationäre Einrichtungen mit 5.653 Plätzen (2023: ebenfalls 85 Einrichtungen, 5.817 Plätze) fallen in den Zuständigkeitsbereich der Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises (Stichtag 31. Dezember 2024). Davon waren 71 Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf (5.071 Plätze) und 14 Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (582 Plätze). Das sind die Eckzahlen des unlängst vorgestellten Berichts der Heimaufsichtsbehörde.

Positiv entwickelt hat sich die Einzelzimmerplatzquote, die im Durchschnitt nun bei 85 Prozent liegt (2023: 80 Prozent). Im Bereich der Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf erfüllen bereits 32 Einrichtungen die 100-Prozent-Einzelzimmerquote, im Bereich der Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind es 9 Einrichtungen, gibt Katja Hahn, Leiterin der Heimaufsichtsbehörde, bekannt.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Regelprüfungen konnten in den letzten beiden Jahren vollständig durchgeführt werden – jeweils 85 Regelprüfungen, was einer Überwachungsquote von 100 Prozent entspricht. Hinzu kamen 34 Anlassprüfungen im Jahr 2023 und 21 im Jahr 2024. Ein Schwerpunkt lag wie in den Vorjahren auf der Pflege- und Betreuungsqualität der Bewohnerinnen und Bewohner, dem Einsatz freiheitseinschränkender Maßnahmen (FEM) sowie der Personalausstattung. Insgesamt wurde im Jahr 2023 bei 3 Prozent der Einrichtungen und 2024 bei 8 Prozent keinerlei Mängel festgestellt. Die festgestellten Mängel bezogen sich größtenteils auf die Pflege- und Betreuungsdokumentation, das Medikamentenmanagement sowie die Personalausstattung.

Die Zahl der freiheitseinschränkenden Maßnahmen stagnierte auf niedrigem Niveau: Die Quote bei der Anwendung von Bettgittern sank von 2,5 Prozent (2023) auf 2,2 Prozent (2024). Fixierungen und sonstige FEM bewegten sich weiterhin auf einem konstant niedrigen Niveau von rund 1 Prozent bzw. darunter.

Auch das Beschwerdeaufkommen ging zurück: Im Jahr 2023 wurden 62 Beschwerden gezählt, im Jahr 2024 nur noch 45. Diese Zahlen beziehen sich auf die Gesamtheit aller Einrichtungen im Rhein-Neckar-Kreis. Davon erwiesen sich im vergangenen Jahr 51 Prozent der Beschwerden als unberechtigt, 42 Prozent waren teilweise und nur 6 Prozent vollumfänglich berechtigt. „Wir haben in keinem Fall schwerwiegende Mängel festgestellt“, unterstreicht Katja Hahn. Ordnungswidrigkeitenverfahren mussten nur vereinzelt eingeleitet werden (2024: 6, 2023: 5), Beschäftigungsverbote oder ein Einschalten der Staatsanwaltschaft waren erneut nicht erforderlich.

„Die Ergebnisse der letzten beiden Jahre zeigen, dass die Einrichtungen im Rhein-Neckar-Kreis trotz des allgegenwärtigen Fachkräftemangels ein hohes Maß an Verantwortung übernehmen. Mit den geplanten gesetzlichen Änderungen hin zu einer stärker beratungsorientierten und risikobasierten Heimaufsicht eröffnet sich die Chance, die Kräfte dort zu bündeln, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Gut geführte Einrichtungen können dadurch entlastet werden, während Einrichtungen mit Handlungsbedarf intensiver begleitet werden. Unser gemeinsames Ziel bleibt es, den Schutz und die Lebensqualität der Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu sichern“, zieht Katja Hahn, Leiterin der Heimaufsichtsbehörde, ein positives Fazit.


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