Frag’ Anwalt Woesch: Neuerungen im ausländischen Verkehrsrecht 2013

1827 - RA WoeschAuch das Jahr 2013 bringt in unseren Nachbarländern wieder einige Änderungen in den verkehrsrechtlichen Bestimmungen mit sich, die auch für uns deutsche Autofahrer von Bedeutung sind.

I)                  Europäische Union

Der in Deutschland zum 28.10.2010 umgesetzte EU – Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Vollstreckung von Geldsanktionen bei Verkehrsverstössen wird in der Praxis immer be-deutsamer. Laut Auskunft des bei uns hierfür zuständigen Bundesamtes für Justiz sind in Deutschland bereits 5000 (!) Vollstreckungshilfeersuchen aus dem Ausland eingegangen – Tendenz steigend! Neben den Niederlanden versuchen seit kurzem auch polnische und tschechische Stellen, nicht bezahlte Bußgelder in Deutschland zu vollstrecken.

II)              Einzelne Länder

  1. 1.     Frankreich:

a)    reflektierende Bekleidung von Motorradfahrern

Die für ein Inkrafttreten zum 01.01.2013 in Frankreich vorgesehene Regelung, wonach Motorradfahrer reflektierende Kleidung tragen müssen, wurde durch eine zum selben Tag in Kraft getretene Verordnung wieder aufgehoben.

Es besteht daher in Frankreich für Motorradfahrer weiterhin keine Verpflichtung, reflek-tierende Kleidung zu tragen!

b)    Mitführen von Alkotester

Verstöße gegen die seit 11.07.2012 bestehende Mitführpflicht für Alkoholtestsets in Kraft-fahrzeugen werden bis auf Weiteres nicht mit Bußgeldern belegt.

Inwieweit die Mitführpflicht überhaupt bestehen bleibt ist unklar.

  1. 2.     Italien:

a)    Anhebung der Bußgeldsätze

In Italien wurden zum 01.01.2013 die Geldsanktionen für Verstöße im Straßenverkehr an-gehoben. Die Erhöhung erfolgte im Rahmen der turnusgemäß alle 2 Jahre vorgesehenen Anpassung der Bußgelder an den italienischen Lebenshaltungskostenindex.

b)    Export von zuvor in Italien zugelassenen KfZ mit Kurzzeitkennzeichen

Bisher in Italien zugelassene Fahrzeuge, die von dort nach Deutschland exportiert werden sollen, dürfen nicht mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen überführt werden. Dies hat jetzt der italienische Gesetzgeber ausdrücklich geregelt.

  1. 3.     Niederlande

        Anhebung Bußgelder

Zum 01.01.2013 sind in den Niederlanden wieder einmal die Bußgeldbeträge für Straßenverkehrszuwiderhandlungen angehoben worden.

  1. 4.     Österreich

a)    Neue Verfolgungsverjährungsfrist

In Österreich ist eine Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist auf ein Jahr geplant (zum Vergleich: in Deutschland beträgt diese Frist drei Monate!)

b)    Neuerungen für Fahrradfahrer

Im Rahmen der 25. StVO Novelle, die zum 31.03.2013 in Kraft treten soll, ist u. a. ein Handyverbot für Fahrradfahrer sowie eine Aufhebung der Radwegbenützungspflicht vorgesehen,

  1. 5.     Schweiz

          Via Sicura

Zum 01.01.2013 ist die erste Stufe des sog. „Via Sicura Programms“ in Kraft getreten. Ziel dieses Programms ist es die Zahl der Todesopfer und Verletzten auf der Straße drastisch zu verringern.

Zu den wichtigsten Maßnahmen, welche zum 01.01.2013 in Kraft getreten sind, gehört die Einführung des sog. „Rasertatbestandes“. Als „Raser“ gilt, wer durch die vorsätzliche Ver-letzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalles mit Schwerverletzten oder sogar Todesopfern eingeht. Hierunter zählen insbesondere die krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsige Überholmanöver sowie die Teilnahme an illegalen Rennen.

Entsprechende Verstöße können mit Geldstrafen, Freiheitsstrafen (mindestens ein Jahr) sowie Führerscheinentzug geahndet werden. Auch die Einziehung und Verwertung des betreffenden Fahrzeuges ist möglich.

Weiter wurde das Verbot der entgeltlichen Warnung vor Radarkontrollen eingeführt sowie die Überprüfung der Fahrereignung beim Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder bei Verkehrsverstößen die auf Rücksichtslosigkeit des Fahrers schließen lassen.

  1. 6.     Spanien

a)    Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen

Die spanische Regierung plant für das Jahr 2013 die zugelassene Höchstgeschwindigkeit auf spanischen Landstraßen von derzeit grundsätzlich 100 km/h zu reduzieren, wobei der Umfang der Reduzierung noch nicht abschließend geklärt ist.

b)    Regelmäßige Drogentests

Da es in Spanien häufig vorkommt, dass Fahrzeuge unter Drogeneinfluss geführt werden (laut Statistiken jeder fünfte Fahrer) sollen die Drogenkontrollen von Verkehrsteilnehmern deutlich ausgebaut und in ihrem Umfang den Alkoholtests gleichgestellt werden.

Rudolf Woesch – Rechtsanwalt/ ADAC Vertragsanwalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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