Goldenes Buch Neuordnung: GBO erlassen
Nachdem in jüngster Zeit die Frage des Eintrags wichtiger Personen in das Golde Buch der Stadt Leimen das närrische Treiben gestört hat und selbst in von machen gelesenen Printmedien unnötig viel Platz von der notwendigen Berichterstattung über das närrische Treiben verbraucht hat, wird hiemit die folgende für das gesamten Stadtgebiet gültigte Goldene-Buch-Ordnung (GBO) erlassen:
§1 Wichtige Personen
Als wichtige Personen gelten ab sofort alle ehrlichen Narren (Minister, Staatssekretäre, Bürgermeister, Dschungelkämper, sowie verkleidete Menschen aller Art)
§2 Eintragsrecht
1 Alle wichtige Personen gem. §1 sind berechtigt, sich in ein Goldenes Buch einzutragen
2 Je Eintrag ist eine neue Seite im Buch zu nutzen
3 Besonders ganz wichtige VIPs verwenden je Eintrag eine Doppelseite
§3 Goldenes Buch
1 Das Goldene Buch ist von wichtigen Personen (§1) auf eigene Kosten anzuschaffen, ständig mit sich zu führen und auf närrisches Verlangen vorzuzeigen.
2 Das Goldene Buch ist bei Buchbinderei Ortlieb zum doppelten Preis eines normalen Buches zu erwerben (deshalb „golden“) und bar zu bezahlen.
§4 Eintragszeit, Eintragspflicht
Wichtige Personen (§1) haben sich bei Betreten des Stadtgebietes selbständig in ihr Goldenes Buch (§3) einzutragen, ein Foto von der Eintragungszeremonie anzufertigen und dieses in zweifacher dreifacher Ausfertigung an
1 Den Elferrat
2 Die Stadt Leimen
3 Die Redaktion von Leimen-Lokal
zu senden.
Beim wiederholten Betreten der Stadt kann das erstmalig angefertigte Foto gem. §4/Abs 1 erneut verwendet werden. Auf Wunsch kann jedoch ein erneuter Eintrag vorgenommen werden.
gez. Elferrat
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