Grillstellen in den Wäldern des Rhein-Neckar-Kreises wieder freigegeben

43F-RNK-Wappen(rnk – 25.9.22) Aufgrund der heißen und trockenen Witterung galt schon seit Mitte Juni ein Grillverbot in den Wäldern der Rheinebene, das Mitte Juli auf das ganze Kreisgebiet ausgeweitet werden musste.

Nachdem in den letzten Tagen ergiebiger Regen gefallen ist und die Temperaturen deutlich zurückgegangen sind, kann das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises die Sperrung der öffentlichen Grillstellen in den Wäldern und an Waldrändern wieder zurücknehmen. Das Feuermachen und Grillen an ausgewiesenen Feuerstellen ist somit ab sofort wieder erlaubt.

Das allgemeine Rauchverbot im Wald bleibt aber davon unberührt. Es gilt in Baden-Württemberg jeweils von 1. März bis zum 31. Oktober.

Das Kreisforstamt bedankt sich bei der Bevölkerung für die Beachtung des Verbots und für das große Verständnis für die Einschränkungen.

 


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