(fwu – 20.10.26) Der Brandanschlag auf den Rohbau der syrisch-orthodoxen Kirche in Leimen ist juristisch aufgearbeitet. Das Landgericht Heidelberg hat entschieden, dass der 27-jährige Täter in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Der irakische Staatsangehörige leidet an einer paranoiden Schizophrenie und gilt als schuldunfähig.
Für die aramäische Kirchengemeinde sind mit dem Urteil allerdings längst nicht alle Fragen beantwortet. Nach Angaben der Gemeindeführung bestehen weiterhin erhebliche Zweifel daran, dass der psychisch schwer erkrankte Mann die Tat aus eigenem Antrieb begangen hat. Innerhalb der Gemeinde wird befürchtet, dass er möglicherweise von einer bislang unbekannten Person dazu angestiftet wurde.
Konkrete Belege für eine solche Vermutung liegen bislang nicht vor. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hatte nach Abschluss ihrer Ermittlungen ausdrücklich erklärt, dass der Beschuldigte allein gehandelt habe.
Schaden inzwischen bei rund 300.000 Euro

In der Nacht vom 5. auf den 6. Juni 2026 hatte der damals 27-Jährige im Rohbau der syrisch-orthodoxen Kirche in der Kolpingstraße Baumaterial angezündet. Gegen vier Uhr morgens schlugen meterhohe Flammen aus dem Gebäude. Die Feuerwehr konnte den Brand löschen und eine weitere Ausbreitung verhindern.
Während zunächst von einem Sachschaden in Höhe von rund 2.000 Euro die Rede war, beziffert die Gemeindeführung den inzwischen entstandenen Gesamtschaden auf etwa 300.000 Euro. Diese Summe liegt damit erheblich über den ersten Schätzungen unmittelbar nach dem Brand.
Für die aramäische Gemeinde, die seit Jahren am Bau ihres neuen Gotteshauses arbeitet, bedeutet dies eine erhebliche Belastung. Leimenblog hatte bereits unmittelbar nach dem Feuer über die vermutete Brandstiftung im Rohbau der syrisch-orthodoxen Kirche berichtet.
Die Polizei konnte den Tatverdächtigen innerhalb weniger Tage ermitteln. Wie Leimenblog damals berichtete, gab es bereits bei der Festnahme des Kirchenbrandstifters keine Hinweise auf ein politisches oder religiöses Motiv.
Am 27. Juli teilte die Staatsanwaltschaft Heidelberg mit, dass das Ermittlungsverfahren abgeschlossen sei. Eine psychiatrische Untersuchung hatte eine schwere psychische Erkrankung ergeben, die nach Einschätzung der Ermittler ursächlich für die Tat gewesen sein dürfte.
Zugleich stellte die Staatsanwaltschaft klar, dass keine Hinweise auf einen extremistischen Hintergrund vorlagen. Der Beschuldigte fühle sich nach eigenen Angaben keiner Religion zugehörig. Die Ermittlungen ergaben auch keine Hinweise auf die Beteiligung weiterer Personen. Einzelheiten enthält die offizielle Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg.
Landgericht ordnet Unterbringung in der Psychiatrie an
Im Verfahren vor dem Landgericht Heidelberg stand die psychische Erkrankung des Beschuldigten im Mittelpunkt. Der 27-Jährige leidet an einer paranoiden Schizophrenie. Das Gericht stellte fest, dass er aufgrund seiner Erkrankung zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war.
Es ordnete deshalb seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches an. Der Mann befindet sich bereits im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden in Wiesloch.
Die Maßnahme dient der Behandlung des Erkrankten und dem Schutz der Allgemeinheit. Das Gericht sieht aufgrund seiner Erkrankung die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten. Die Unterbringung ist zeitlich nicht von vornherein begrenzt. Ihre Fortdauer wird regelmäßig gerichtlich überprüft.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Gemeinde bedauert fehlende Teilnahme am Prozess
Besonders bedauert die Gemeindeführung, dass keine Vertreter der aramäischen Kirchengemeinde an der Gerichtsverhandlung teilnehmen durfte, da die Öffentlichkeit im Verfahren ausgeschlossen war. Dadurch fehlen ihr nach eigener Einschätzung wichtige Informationen über die Hintergründe der Tat und die Erkenntnisse, die während des Verfahrens zur Sprache kamen.
Die Gemeinde fühlt sich deshalb weiterhin im Unklaren darüber, wie es zu dem Brandanschlag kommen konnte. Insbesondere die Frage, ob der psychisch schwer erkrankte Täter möglicherweise durch eine andere Person zu seiner Handlung veranlasst wurde, beschäftigt die Verantwortlichen.
Die Ermittlungsbehörden haben für eine solche Beteiligung Dritter keine Anhaltspunkte gefunden. Nach ihren Erkenntnissen handelte der Mann allein. Die Befürchtungen der Gemeinde stehen damit den bisherigen Ermittlungsergebnissen gegenüber.
Bereits kurz nach der Festnahme des Täters hatte sich die Gemeinde öffentlich bei der Polizei für die schnelle Aufklärung bedankt. Leimenblog berichtete damals über die Dankesworte der aramäischen Kirchengemeinde an Feuerwehr, Polizei und Oberbürgermeister.
Der inzwischen auf rund 300.000 Euro bezifferte Schaden stellt die Gemeinde beim Bau ihres neuen Gotteshauses in der Kolpingstraße vor erhebliche finanzielle Herausforderungen.





