Leimener SPD-Fraktion stimmte Erhöhung der Grundsteuer B zu

(pm – 8.2.22) Der Hebesatz der Grundsteuer B, die für bebaute Grundstücke anfällt, wurde in der Januarsitzung des Gemeinderats von bisher 400% ab 2022 auf 420% erhöht. Die SPD-Fraktion hat dieser Entscheidung zugestimmt, wobei sie sich von folgenden Überlegungen leiten ließ:

Der städtische Haushalt krankt daran, dass die erzielten Erträge der Stadt nicht einmal die erforderlichen Aufwendungen decken – geschweige denn diese so weit übersteigen, dass die Abschreibungen erwirtschaftet werden können. Da dies schon seit Jahren, ja Jahrzehnten der Fall ist, hat die Stadt inzwischen Schulden von über 50 Mio.€ allein im städtischen Haushalt (ohne die Eigenbetriebe). Was die Schuldenhöhe anbelangt, so ist Leimen eines der Schlusslichter unter den vergleichbaren großen Kreisstädten in der Region, sogar im ganzen Land.

Um sich dem erwünschten Zustand anzunähern und mindestens die Abschreibungen zu erwirtschaften, müssen im Haushalt entweder die Aufwendungen gesenkt oder aber die Erträge erhöht werden – und zwar so, dass sich der Saldo um fast 5 Mio.€ pro Jahr verbessert. Wie aber dies erreichen?

Der Gemeinderat hat sich auch in den diesjährigen Haushaltsberatungen um eine Senkung der Aufwendungen bemüht. Das Ergebnis fiel bescheiden aus, da der Haushaltsentwurf der Verwaltung schon sehr restriktiv aufgestellt worden war. Zusätzliche Einsparungen waren nur an wenigen Stellen möglich, z.B. bei den Märkten. Daher blieb zur Verbesserung der Situation nur eine unpopuläre Maßnahme übrig, nämlich eine Steuererhöhung zur Steigerung der Einnahmen.

Die Stadt kann nur bei Hunde-, Zweitwohnungs- und Vergnügungssteuer direkt die Steuerhöhe festlegen, bei Gewerbe- und Grundsteuer kann sie dies nur indirekt durch Hebesätze auf die Steuern, die von Finanzverwaltung festgesetzt werden. Da die Einnahmen aus Hunde-, Zweitwohnungs- und Vergnügungssteuer um eine Größenordnung niedriger als die aus Gewerbe- und Grundsteuer liegen, blieb realistisch nur eine Erhöhung einer oder beider dieser Steuern übrig.

Da die Stadt gegenwärtig verstärkt Gewerbebetriebe ansiedeln will, um die im Vergleich mit anderen großen überaus bescheidenen Gewerbesteuereinnahmen zu erhöhen, waren sich alle darin einig, dieses Bemühen der Stadt nicht durch eine Erhöhung dieser Steuer konterkariert werden.

Anders sieht es bei der Grundsteuer B aus, die für alle bebauten Grundstücke erhoben wird. Diese Steuer zahlen alle Einwohner, nicht nur Hausbesitzer, da die Steuer bei vermieteten Objekten auf die Vermieter umgelegt werden kann. Daher kann man diese Steuer als eine solidarische Steuer betrachten, zu der alle Einwohner beitragen.

Was waren Argumente, die gegen die Erhöhung vorgebracht wurden?

Ein Vorschlag war, eine Änderung des Hebesatze bis 2025 zu verschieben, da dann sowieso durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Systemänderung bei dieser Steuer ansteht. Bei einer Erhöhung gleichzeitig mit der Umstellung kann der Steuerzahler nicht (oder zumindest sehr schwer) entscheiden, ob die Erhöhung seiner individuellen neuen Grundsteuer durch diese Umstellung des Systems oder aber durch die Entscheidung der Stadt verursacht wurde, bei der Grundsteuer höhere Einnahmen zu erzielen. Daher wäre dieser Weg für den Gemeinderat sicher mit weniger Diskussionen verbunden, als die Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt. Dennoch finden wir, dass wir eine notwendige Erhöhung auch vertreten müssen und sie nicht verstecken sollten.

Ein weiteres Argument gegen die Erhöhung betraf nicht die Erhöhung an sich, sondern den Zeitpunkt. Gegenwärtig würden alle durch die steigenden Energiekosten und die Inflation über Gebühr belastet. Hier sollte man sich vor Augen führen, in welchem Umfang sich die Erhöhung auswirkt. Bei Mietwohnungen wird sich diese Erhöhung auf etwa 10 bis 30€ pro Jahr, bei Einfamilienhäusern auf etwa 30 bis100€ pro Jahr belaufen, wenn wir von Luxusobjekten absehen. Bei der Erhöhung der Energiekosten reden wir dagegen von solchen Beträgen pro Monat. Zudem ist dieses Argument wohl geeignet dazu, zu jedem beliebigen Zeitpunkt eine Steuererhöhung abzulehnen.

Das letzte Argument war, die zusätzlichen Einnahmen von knapp 200 Tsd.€ seien angesichts des zum Haushaltausgleichs fehlenden Betrags von mehreren Mio. € vernachlässigbar. Angesichts der Tatsache, dass in den Haushaltsberatungen um Beträge von wenigen Tsd.€ mitunter lange diskutiert und zäh gerungen wurde, kaum dies wohl kaum ernst gemeint worden sein. Und wohlgemerkt, diese Einsparungsmöglichkeiten betrafen ein einzelnes Haushaltsjahr, während die Grundsteuererhöhung zu jährlichen Mehreinnahmen führt. Bis zum Jahr 2025, in dem auch von den jetzigen Gegnern eine Erhöhung ins Auge der Steuer gefasst wird, kommen nämlich über ½ Mio. € zusätzlich in den Stadtsäckel.

Peter Sandner


Mit (pm – Datum) als Redaktionskürzel versehene Artikel sind Pressemitteilungen (pm) von Parteien oder Organisationen, die wir i.d.R. als ungekürzter und uneditierter Originaltext veröffentlicht. Sie geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. Die obige PM wurde von der SPD Leimen zur Veröffentlichung an Leimen-Lokal gesandt.


 

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