Neue KI-Kennzeichnungs-Pflichten:
Was Vereine und Veranstalter beachten müssen

(fwu – 1.8.26) Mit dem Inkrafttreten der Transparenzbestimmungen des EU AI Acts gelten ab dem 2. August neue rechtliche Vorgaben für die Erstellung und Veröffentlichung von Bild- und Grafikmaterial. Die Regelungen betreffen alle Akteure, die Werbemittel, Plakate, Flyer oder Veröffentlichungen für den gewerblichen, öffentlichen oder vereinsmäßigen Rahmen bereitstellen.

Die Kernregelungen des AI Acts

Nach Artikel 50 der EU-Verordnung müssen alle visuellen Inhalte, die mittels künstlicher Intelligenz (KI) generiert oder maßgeblich verändert wurden, eindeutig gekennzeichnet werden, sofern sie fotorealistisch wirken und reale Personen, Gegenstände oder Orte nachbilden. Ziel der Gesetzgebung ist es, Verwechslungen zwischen realen Fotografien und synthetisch erzeugten Grafiken auszuschließen.

Fotorealistische Darstellungen: Sobald eine Grafik den Eindruck einer echten Fotografie erweckt – etwa durch fotorealistische Personen, Gebäude oder Landschaften –, besteht die Transparenzpflicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Abbildung eines realen oder eines fiktiven Ortes handelt.

Ein KI-generiertes Plakat mit entsprechendem Hinweis gem. EU-AI-Act

Art der Kennzeichnung: Der Transparenzhinweis muss direkt und fest in die Grafik oder das Bild integriert sein (z. B. durch ein gut sichtbares Label wie AI generated oder KI-generiert in einer der Bildecken). Ein Hinweis in der Bildunterschrift oder im Begleittext reicht rechtlich nicht aus.

Ausnahmen: Rein grafische Darstellungen, abstrakte Infografiken, Karikaturen oder Logos, die offensichtlich nicht den Anspruch einer fotorealistischen Abbildung erheben, fallen in der Regel nicht unter diese Kennzeichnungspflicht.

Auswirkungen auf Einreichungen bei der Redaktion

Um Rechtsunsicherheiten, Abmahnungen sowie mögliche Bußgelder nach den Vorgaben der zuständigen Marktüberwachungsbehörden zu vermeiden, stellt unsere Redaktion die Annahmekriterien für zugesandtes Bildmaterial um:

Ab sofort können Plakate, Veranstaltungsankündigungen, Pressemitteilungen und Flyer von Vereinen, Parteien, Institutionen sowie gewerblichen Einsendern nur noch veröffentlicht werden, wenn das enthaltene Bildmaterial den Vorgaben des EU AI Acts entspricht.

Sollte für Grafiken oder Hintergrundmotive eine künstliche Intelligenz zur Generierung fotorealistischer Elemente genutzt worden sein, muss das entsprechende Label (z. B. KI-generiert oder AI generated) bereits im Bildmotiv eingebrannt sein. Ungekennzeichnete KI-Grafiken dürfen von der Redaktion künftig nicht mehr für eine Veröffentlichung berücksichtigt werden.

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