Wespen- und Hornissennester: Kreis empfiehlt Beratung statt vorschneller Entfernung

(rnk – 7.8.26) Mit den sommerlichen Temperaturen häufen sich im Rhein-Neckar-Kreis die Meldungen über Wespen- und Hornissennester an Häusern, Balkonen und Terrassen. Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz hat deshalb sein Informationsblatt zum Umgang mit den Tieren aktualisiert und stellt es auf der Internetseite des Rhein-Neckar-Kreises zum Download bereit.

Heimische Arten stehen unter Schutz

Ein Nest in der Nähe des Hauses sorgt oft für Unsicherheit. Die Untere Naturschutzbehörde weist jedoch darauf hin, dass Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen wichtige Aufgaben im Naturhaushalt übernehmen. Sie bestäuben Pflanzen und helfen dabei, Schadinsekten zu reduzieren.

Wespen- und Hornissennester an Gebäuden sorgen im Sommer häufig für Verunsicherung. Nicht jedes Nest muss jedoch entfernt werden. Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises empfiehlt, zunächst fachkundigen Rat einzuholen.

Besonders geschützt ist die heimische Europäische Hornisse. Weder die Tiere noch ihre Nester dürfen grundsätzlich beschädigt oder entfernt werden. Nach Angaben der Naturschutzbehörde greifen Hornissen und die meisten heimischen Wespenarten Menschen nur an, wenn sie sich bedroht fühlen. Deshalb sollte zunächst geprüft werden, ob eine Entfernung überhaupt notwendig ist.

Bei dieser Einschätzung unterstützen die ehrenamtlichen Hornissen- und Wespenberaterinnen und -berater des Rhein-Neckar-Kreises. Sie suchen gemeinsam mit den Betroffenen nach einer Lösung, die den gesetzlichen Artenschutz berücksichtigt.

Asiatische Hornisse soll gemeldet werden

Anders bewertet wird die Asiatische Hornisse. Sie gilt als invasive gebietsfremde Art, deren Ausbreitung eingedämmt werden soll. Wer ein Tier oder ein Nest entdeckt, sollte nach Möglichkeit ein Foto machen und die Sichtung über die Meldeplattform der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) melden. Das Merkblatt erläutert außerdem die wichtigsten Unterschiede zwischen der heimischen Europäischen und der Asiatischen Hornisse.

Nicht jedes Nest muss verschwinden

Ein Hornissenvolk lebt nur einen Sommer. Im Herbst sterben Arbeiterinnen, Drohnen und die alte Königin. Lediglich junge Königinnen überwintern an einem anderen Ort. Das Nest wird im folgenden Jahr nicht erneut besiedelt und kann anschließend entfernt werden.

Entsteht jedoch eine unzumutbare Belastung – etwa wenn Tiere in Wohnräume gelangen, Allergien vorliegen oder Kleinkinder gefährdet sind –, prüfen die ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater, ob eine Umsiedlung möglich ist. Die Beratung ist für Bürgerinnen und Bürger kostenlos.

Fotos helfen bei der Einschätzung

Wer Unterstützung benötigt, sollte dem Amt für Landwirtschaft und Naturschutz möglichst Fotos des Nestes oder Einfluglochs, der Umgebung und – sofern gefahrlos möglich – der Tiere zusenden. Zusätzlich werden der genaue Standort und eine Telefonnummer benötigt. Die Anfragen werden an die zuständigen ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater weitergeleitet, die sich in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen melden.

Das aktualisierte Merkblatt „Was tun bei Sichtung von Wespen und Hornissen, wenn deren Nester stören?“ steht auf der Internetseite des Rhein-Neckar-Kreises zum Download bereit. Dort finden Interessierte auch weitere Informationen zum Umgang mit Wespen, Hornissen und der Asiatischen Hornisse.

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