Fuchs im Garten, Marder unterm Dach: Wer ist eigentlich für die wilden Mitbewohner zuständig?

(fwu) Der Fuchs spaziert nachts durch den Garten, der Marder veranstaltet auf dem Dachboden offenbar ein privates Fitnessprogramm und die Wildschweine haben den Rasen umgepflügt oder gar den Weinberg leergefressen. Willkommen im ganz normalen Zusammenleben von Mensch und Natur. Nur dass die Natur gelegentlich wenig Rücksicht auf Grundstücksgrenzen, Hausordnungen und frisch angelegte Blumenbeete nimmt. Gut, dass es für solche Fälle im Rhein-Neckar-Kreis einen Fachmann gibt.

Sein Name ist Dorian Jacobs, und seine offizielle Berufsbezeichnung lautet Wildtierbeauftragter des Rhein-Neckar-Kreises. Er hilft Bürgerinnen und Bürgern, wenn tierische Besucher unerwünscht auftauchen, Schäden verursachen oder einfach Fragen aufwerfen. Die Beratung ist grundsätzlich kostenlos.

Wenn der Marder nicht ausziehen will

Wildtiere haben längst entdeckt, dass menschliche Siedlungen durchaus ihre Vorzüge besitzen. Mülltonnen bieten gelegentlich ein reichhaltiges Büfett, Dachböden ein trockenes Quartier und gepflegte Gärten Nahrung und Versteckmöglichkeiten. Was für die Tiere ausgesprochen praktisch ist, sorgt bei den menschlichen Bewohnern nicht immer für Begeisterung.

Hier setzt die Arbeit des Wildtierbeauftragten an. Dorian Jacobs erklärt das Verhalten der Tiere, hilft bei der Ursachenforschung und empfiehlt geeignete Gegenmaßnahmen. Denn häufig lässt sich ein Konflikt bereits entschärfen, wenn man versteht, warum sich ein Tier ausgerechnet diesen Garten oder dieses Gebäude ausgesucht hat. Die erste Maßnahme ist deshalb nicht die Vertreibung, sondern die Beratung. Schließlich ist ein Fuchs im Garten zunächst einmal ein Fuchs im Garten – und noch kein Fall für einen Großeinsatz.

Stadtjäger helfen vor Ort

Unterstützung erhält der Wildtierbeauftragte durch anerkannte und eingesetzte Stadtjäger. Anders als die Berufsbezeichnung vielleicht vermuten lässt, besteht deren Tätigkeit keineswegs hauptsächlich darin, mit dem Gewehr durch Wohngebiete zu ziehen. Im Vordergrund stehen vielmehr Beratung und Vorbeugung. Stadtjäger können vor Ort beurteilen, welche Maßnahmen sinnvoll sind, um unerwünschte tierische Besuche künftig zu verhindern. Dazu gehört beispielsweise, Futterquellen zu beseitigen, Müllbehälter zu sichern oder geeignete Zugänge zu Gebäuden zu verschließen.

Allerdings sollte man gerade bei Mardern nicht einfach sämtliche Öffnungen dichtmachen. Befinden sich Tiere oder Jungtiere im Gebäude, kann das erhebliche Probleme verursachen. Deshalb ist fachkundige Beratung besonders wichtig. Manchmal hilft auch eine Wildkamera, um herauszufinden, wer nachts tatsächlich durch den Garten streift. Nicht jeder nächtliche Besucher, der verdächtige Geräusche verursacht, ist schließlich gleich ein Wildschwein.

Erst beraten, dann handeln – und nur im Ausnahmefall eingreifen

Das Wildtiermanagement verfolgt einen klaren Grundsatz: Konflikte sollen möglichst ohne Eingriffe in den Tierbestand gelöst werden. Erst wenn vorbeugende Maßnahmen nicht ausreichen oder erhebliche Schäden beziehungsweise Gefährdungen auftreten, kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen auch die Entnahme eines Tieres in Betracht kommen. Das ist allerdings die Ausnahme und keineswegs die Standardlösung für einen ungebetenen Gartenbesucher. Die Stadtjäger arbeiten dabei nach den gesetzlichen Vorgaben und stimmen sich bei außergewöhnlichen Fällen eng mit dem Wildtierbeauftragten ab.

Beim Ordnungsamt angesiedelt – nicht ausgewildert

Organisatorisch ist der Wildtierbeauftragte beim Ordnungsamt des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis angesiedelt. Das ist insofern bemerkenswert, als man bei seiner Tätigkeit eigentlich eher an eine Auswilderung denken könnte. Aber in der Verwaltung wird nun einmal angesiedelt, während für das Auswildern die Natur zuständig ist.

Rechtliche Grundlage seiner Tätigkeit ist das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg. Zu seinen Aufgaben gehört es auch, die Interessen von Bevölkerung, Kommunen, Jägerschaft und Naturschutz miteinander in Einklang zu bringen. Das ist nicht immer einfach. Schließlich haben ein Gartenbesitzer, der gerade seinen umgepflügten Rasen betrachtet, und ein Wildschwein auf Nahrungssuche möglicherweise recht unterschiedliche Vorstellungen von einer gelungenen Grundstücksnutzung.

Hier gibt es Hilfe bei tierischen Problemen

Wer Fragen zu Wildtieren im Wohngebiet hat oder Unterstützung bei einem konkreten Problem benötigt, kann sich direkt an den Wildtierbeauftragten wenden:

Ob für den eigenen Wohnort bereits ein anerkannter Stadtjäger eingesetzt ist, erfahren Bürgerinnen und Bürger ebenfalls beim Wildtierbeauftragten oder bei ihrer jeweiligen Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung.

Und vielleicht lässt sich mit ein wenig fachkundiger Hilfe erreichen, dass Fuchs, Marder und Mensch künftig wieder friedlich nebeneinander leben. Der Fuchs im Garten, der Mensch im Haus und der Marder möglichst nicht auf dem Dachboden.

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