Führerschein-Umtausch:
Grauer oder rosa „Lappen“ bald ungültig

(rnk – 21.4.21) Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Wie die Fahrerlaubnisbehörden des Rhein-Neckar-Kreises informieren, kann der Umtausch grundsätzlich jederzeit erfolgen. Um die große Nachfrage gleichmäßig zu verteilen, sollten jedoch zuerst nur die zwischen 1953 und 1958 geborenen Inhaberinnen und Inhaber eines bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Führerscheins (sog. Papierführerschein) den Umtausch beantragen.

Die Umtauschfristen für alte Papierführerscheine im Detail

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten  Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers.

Geburtsjahr des Inhabers

Spätestes Tauschdatum

     vor 1953

     19.01.2033

     1953 bis 1958

     19.01.2022

     1959 bis 1964

     19.01.2023

     1965 bis 1970

     19.01.2024

     1971 oder später

     19.01.2025

Demnach läuft im Januar 2022 zuerst die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Für alle vor 1953 geborenen Fahrerlaubnisinhaber gilt eine großzügige Umtauschfrist bis zum 19.01.2033.

Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.

Was ist zu tun?

Damit der Umtausch durchgeführt werden kann, bedarf es einer persönlichen Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle. Im Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises sind dies die Fahrerlaubnisbehörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat, sofern dieser Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann telefonisch angefordert werden und wird in der Regel direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.
  • „alter“ Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das dauert ca. 2 – 3 Wochen. Er wird dann direkt übersendet. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 30,40 Euro.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises. Dort können auch online Termine gebucht werden.

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