(rnk – 6.11.26) Wer seiner Hecke schon länger mit der Motorsäge zu Leibe rücken oder einem ausufernden Gebüsch wieder etwas Ordnung beibringen wollte, hat jetzt Gelegenheit dazu. Seit dem 1. Oktober sind größere Rückschnittarbeiten an Bäumen, Hecken und Sträuchern wieder erlaubt. Bis Ende Februar bleibt dafür Zeit – danach hat der Vogelschutz wieder Vorrang.
Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises hin. Die Empfehlung lautet, anstehende Arbeiten möglichst in den Herbst- und Wintermonaten zu erledigen. Denn erfahrungsgemäß wird die Zeit im Frühjahr knapp, und ab dem 1. März ist mit größeren Eingriffen ohnehin Schluss.
Was ist erlaubt – und was nicht?
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ach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und bestimmte Bäume zwischen dem 1. März und dem 30. September weder vollständig beseitigt noch radikal zurückgeschnitten werden. Auch für Schilf- und Röhrichtbestände gelten entsprechende Schutzvorschriften.
Für Bäume in Hausgärten und Parkanlagen gibt es Ausnahmen. Normale Pflege- und Formschnitte sind grundsätzlich das ganze Jahr über möglich, auch bei Obstbäumen. Allerdings gilt immer: Bewohnte Vogelnester und andere geschützte Lebensstätten sind tabu – unabhängig davon, was der Kalender sagt.
Im Schutzgebiet gelten besondere Regeln
Wer in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet, an einem geschützten Heckenbiotop oder einem Naturdenkmal zur Säge greifen möchte, muss sein Vorhaben grundsätzlich vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde abstimmen. Hier gelten besondere Schutzvorschriften, auch während der Wintermonate.
Für alle anderen gilt: Wer ohnehin einen größeren Rückschnitt plant, sollte die kommenden Monate nutzen. Die Pflanzen befinden sich in der Vegetationsruhe, und die Brutzeit der meisten heimischen Vögel ist vorbei. Und wer bis Ende Februar nicht fertig wird, muss sich bei größeren Rückschnittarbeiten eben wieder bis Oktober gedulden. Die Natur kennt schließlich keine Fristverlängerung.
- Weitere Informationen erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises per E-Mail an landwirtschaft-naturschutz@rhein-neckar-kreis.de.
- Ausführliche Hinweise enthält außerdem das Merkblatt für Gehölzmaßnahmen des Rhein-Neckar-Kreises.





