Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in der Danziger Straße Leimen

Stadt findet geeignete Unterbringung – Weiterhin geeigneter Wohnraum gesucht.

(mu – 18.02.2016) In Leimen befinden sich derzeit in vom Rhein-Neckar-Kreis angemieteten Unterkünften über 600 Flüchtlinge nahezu jeden Alters und aus vielen Krisenregionen der Welt. Sie werden nach der Erstaufnahme durch das Regierungspräsidium Karlsruhe vom zur vorläufigen Unterbringung zuständigen Rhein-Neckar-Kreis in den Kreisgemeinden untergebracht. Monatlich muss der Landkreis zur Zeit ein Obdach bis zu 1.000 weitere Flüchtlinge bereit stellen und ist daher bemüht, geeignete Unterkünfte in allen Städten und Gemeinden zu finden. Darüber wurde bereits mehrfach und ausführlich in der Tagespresse berichtet.

Die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen erfolgt in Baden-Württemberg nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Danach werden die betreffenden Personen zunächst in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften (in Leimen beispielsweise in der Travemünder Straße) untergebracht. Unter bestimmten Voraussetzungen – beispielsweise nach Abschluss des Asylverfahrens ohne Ausreise- oder Abschiebungsmöglichkeit – müssen die Flüchtlinge dann die Gemeinschaftsunterkunft verlassen und werden nach einer Quote zur sog. „Anschlussunterbringung“ auf alle Städte und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises verteilt, die dann für deren Unterbringung zuständig sind, so auch die Stadt Leimen.

Dass dies in einem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt – Leimen wurde bekanntlich von der Landesregierung im letzen Jahr entsprechend eingestuft – mit großen Schwierigkeiten verbunden ist und die Leimener Stadtverwaltung vor eine äußerst schwierige Aufgabe stellt, dürfte einleuchten.

6641 - Apartmenthaus Engelhorn Leimen - Danziger Strasse

Blick aus der Danziger Straße Richtung Norden

Vor diesem Hintergrund prüft die Stadtverwaltung derzeit nach entsprechender Abstimmung mit dem Gemeinderat wie jede andere Stadtverwaltung in Deutschland jedes in Frage kommende Objekt im gesamten Stadtgebiet auf seine Verwendungsmöglichkeit und führt Gespräche mit den Eigentümern. Eine frühzeitige Bekanntgabe von potenziellen Objekten würde die Verhandlungsposition der Stadt gefährden, was nicht im Sinne des Steuerzahlers sein kann. Die Gespräche führen jedoch verständlicherweise nicht immer zu einer Einigung, so dass es im Vorfeld kontraproduktiv wäre, eine entsprechende Liste zu veröffentlichen, deren endgültige Umsetzung schließlich niemand vorhersehen kann.

Leider herrscht gerade in diesem sensiblen Bereich manchmal das „St.-Florians-Prinzip“, so dass eine frühzeitige Bekanntgabe eines möglichen Objekts nur zu meist unnötiger Aufregung der jeweiligen Anwohner führen würde, die sich nach einem Fehlschlag in den Verhandlungen dann als überflüssig herausstellte.

Die Stadtverwaltung kann daher erst nach erfolgreichem Abschluss von Verhandlungen Details hierzu bekanntgeben. Im Bereich der Danziger Straße sind diese Verhandlungen nun abgeschlossen worden. Damit kann dort nach und nach für ca. 70 Flüchtlinge Wohnraum geschaffen werden, um diesen Menschen das gesetzlich vorgeschriebene „Dach über dem Kopf“ anbieten zu können. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten wird die Stadt in diesem Anwesen vornehmlich für eine Unterbringung von Familien sorgen können.

Alle Anwohnerinnen und Anwohner werden um Verständnis gebeten. Es wäre schön, wenn unsere so vielfach bewiesene Willkommenskultur und Hilfsbereitschaft gegenüber diesen armen und schwer geprüften Menschen, die bei uns Zuflucht vor Krieg, Verfolgung, Folter und Hunger suchen, weiterhin ausgeübt würde. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich bereits und zeigen eine große menschliche Herzensgüte – Ihnen gilt unser großer Dank!

Die Stadt Leimen ist für weitere Angebote für geeignete Wohnungen oder Häuser im gesamten Stadtgebiet sehr dankbar und wird diese vertraulich behandeln.


Weiterführende Links:  Alle Berichte zum Thema Flüchtlinge & Asyl auf Leimen-Lokal


 

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