Förderbescheide zur Stärkung des Brandschutzes im Rhein-Neckar-Kreis überreicht

(Foto Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis): Über 896.000 Euro für das Feuerwehrwesen im Rhein-Neckar-Kreis. Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder (2.v.l) überreichte die Förderbescheide des Landes an den Stellvertreter des Landrats, Erster Landesbeamter Stefan Hildebrandt (3.v.l.). Darüber freuen sich Kreisbrandmeister Udo Dentz (4.v.l.) und Markus König, Regierungspräsidium Karlsruhe (links)

(ffw – 19.7.23) „Ich freue mich heute die Förderbescheide an den Landkreis Rhein-Neckar übergeben zu können, damit werden die Feuerwehren in ihrer wichtigen Arbeit unterstützt. Durch die mobile Atemschutzübungsanlage entfallen für ehrenamtliche Feuerwehrleute beispielsweise lange Anfahrtswege zu Fortbildungen, die in der Freizeit absolviert werden.

Das Ehrenamt in der Feuerwehr wird so attraktiver und eine gute Ausbildung der Frauen und Männer der Freiwilligen Feuerwehr erleichtert. Das kommt nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute, sondern ermöglicht auch, dass die mitunter gefährlichen Einsätze möglichst Sicher bewältigt werden können.“, so Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder.

Für die Beschaffung der Mobilen Atemschutzanlage erhält der Kreis Fördermittel in Höhe von 473.620 Euro. Ein ferngesteuerter Löschroboter mit Lüfter auf einem Abrollbehälter für den Transport wird mit 164.000 Euro, der Gerätewagen Gefahrgut am Standort der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg wird mit 150.000 Euro und das IUK-Fahrzeug mit 104.000 Euro unterstützt.

Die Ersatzbeschaffung von zwei digitalen Alarmgebern für die Integrierte Leitstelle Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis wird mit 4.510 Euro gefördert. „Insgesamt fließen 896.130 Euro in den Rhein-Neckar-Kreis“, so die Regierungspräsidentin.

„Moderne Einsatz- und Ausbildungsmittel sind für unsere Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren unabdingbar und für die Sicherheit der Bevölkerung im Rhein-Neckar-Kreis zwingend notwendig“, so Stefan Hildebrandt. Daher freue er sich, dass das Land die Mobile Atemschutzanlage und verschiedene Feuerwehrfahrzeuge für den Kreis mit den Zuwendungen finanziell unterstützt.

Der Kreis selbst investiert in diese Einsatz- und Ausbildungsmittel rund 1,6 Millionen Euro. „Wir brauchen Feuerwehren mit zeitgemäßem Equipment, die ihrer bedeutenden Aufgabe bestmöglich nachkommen können. Mit den finanziellen Mitteln würdigt das Land die wichtige Arbeit der Feuerwehren im Landkreis und damit den Brandschutz in der ganzen Region“, so der stellvertretende Landrat.


Hintergrund:

Die baden-württembergische Landesregierung investierte 2023 rund 58,2 Millionen Euro in die Förderung der Investitionen in die Ausstattung der Feuerwehren für Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser im Land. Hinzu kommen nochmals 12,3 Millionen Euro, die die Kommunen als pauschale Unterstützung für die Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehrangehörigen sowie für kleinere Beschaffungen erhalten. Die Feuerwehren im Regierungsbezirk Karlsruhe erhalten in diesem Jahr rund 14,8 Millionen Euro an Landeszuwendungen zur Projektförderung und weitere rund 2,6 Millionen Euro als Pauschalförderung.

Die Förderung der Feuerwehren ist eine wichtige Investition in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Mit der finanziellen Förderung werden bestmögliche Rahmenbedingungen für die wertvolle Arbeit der Feuerwehren geschaffen und gleichzeitig die Wertschätzung der baden-württembergischen Landesregierung für die wichtige Arbeit der ehrenamtlichen Einsatzkräfte ausgedrückt.

Zu den einzelnen Förderungen im Rhein-Neckar-Kreis:

Mobile Atemschutzübungsanlage:

Im Rhein-Neckar-Kreis ist bisher keine stationäre Atemschutzübungsanlage vorhanden. Die Erfahrungen der letzten Jahre mit der Möglichkeit zur Durchführung alternativer Belastungsübungen am Standort der jeweiligen Feuerwehr haben jedoch gezeigt, dass ein mobiles System bevorzugt von den Wehren genutzt werden würde.

In der zu beschaffenden Anlage sollen ebenso neue Atemschutzgeräteträger im Rahmen der angebotenen Kreislehrgänge ausgebildet werden. „Hiermit kommt erstmals die Ausbildung zu den Auszubildenden und nicht umgekehrt“, wodurch den überwiegend ehrenamtlich tätigen Teilnehmenden teilweise erhebliche Fahrtwege und Abwesenheitszeiten erspart werden können.

Ferngesteuerter Löschroboter mit Lüfter:

Für Einsatzlagen, die es den Feuerwehrkräften im Rhein-Neckar-Kreis erschweren den Gefahrenbereich beispielsweise bei Industrie-, Tiefgaragen oder Tunnelbränden zu betreten, beabsichtigt der Rhein-Neckar-Kreis die Beschaffung eines ferngesteuerten Löschroboters mit Hochleistungslüfter.

Durch eine integrierte Pumpe kann dem Luftstrom Wassernebel zugesetzt und ein Löscheffekt erzielt werden. Weiter soll der Löschroboter eingesetzt werden, um bei etwaigen Gefahrstoffaustritten in Gefahrenbereiche vorzudringen um zum Beispiel giftige Dämpfe und Gase mittels Sprühnebel nieder zu schlagen oder Behältnisse aus sicherem Abstand kühlen zu können.

Gerätewagen Gefahrgut (GW-G):

Im Landkreis gibt es einen Gefahrstoffzug, welcher auf Basis der überörtlichen Gefahrenabwehr im Sinne des Feuerwehrgesetzes bei Unglücksfällen mit atomaren, biologischen und chemischen Stoffen zum Einsatz kommt. Der GW-G stellt die feuerwehrtechnische Beladung als Sonderausrüstung bereit, die zum Durchführen von Sofortmaßnahmen bei der Bekämpfung von Unfällen mit gefährlichen Stoffen, einschließlich Mineralölen, erforderlich ist.

Das zu beschaffende Fahrzeug soll wieder bei der Feuerwehr Rauenberg stationiert werden und für den Gefahrstoffzug des Rhein-Neckar-Kreises zur Verfügung stehen. Dieser Gerätewagen ist einzigartig im Landkreis und steht allen 54 Freiwilligen Feuerwehren und den 8 Werkfeuerwehren bei Bedarf zur Verfügung.

Fahrzeuges Informations- und Kommunikationstechnik:

Der Rhein-Neckar-Kreis betreibt ein digitales Alarmierungsnetz für die Feuerwehren im Landkreis und betreut die noch vorhandene analoge Funktechnik des Landes Baden-Württemberg. Für die turnusmäßigen Systemwartungen sowie die ständige Netzüberwachung soll nun dieses Fahrzeug unterstützend eingesetzt werden. Außerdem soll dieses Fahrzeug noch die Technik für eine Redundanz im Funk- und Alarmierungsnetz bei technischen Störungen oder Stromausfällen, inklusive einer mobilen Notstromeinspeisung einzelner Standorte und der mobilen Notalarmierung mittels digitalem Alarmgeber vorhalten.

Des Weiteren wird das zu beschaffende Fahrzeug für die Programmierung von Updates der TETRA Funkgeräte der Feuerwehren im Rhein-Neckar-Kreis genutzt.

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