(fu – 17.9.26) Der Neckar liegt keine zehn Kilometer entfernt, die Altrheinarme bei Ketsch kaum weiter. Wer im Herbst mit dem eigenen Boot aufs Wasser will, braucht dafür weder Anhänger noch Dachträger, ein Packboot passt in den Kofferraum. Die wichtigere Frage ist eine andere: Wo darf man überhaupt einsetzen? Die Antwort fällt für die beiden Reviere sehr unterschiedlich aus.
Neckar: erlaubt, aber mit wenigen offiziellen Einstiegen
Der Neckar ist Bundeswasserstraße. Das Befahren mit Booten gehört dort zum Gemeingebrauch, für Kanus und Kajaks gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt formuliert es für kleine Boote pragmatisch: Wer sein Boot von Hand einsetzt, darf das dort tun, wo nichts beschädigt wird und kein umzäuntes Gelände betreten werden muss. Mit dem Auto auf eine Bootsschleppe zu fahren, ist dagegen nicht zulässig.
In der Praxis heißt das: offizielle Einsetzstellen sind am Neckar rar, das Amt nennt für die Region ausdrücklich nur wenige und verweist ansonsten auf Bootsvereine und Bootshäfen. Wer regelmäßig paddeln will, fährt mit einer Mitgliedschaft im Verein am entspanntesten.
An den Staustufen gilt: Kleinfahrzeuge dürfen die Schleusen der Großschifffahrt mitbenutzen, wenn keine eigene Sportbootanlage nutzbar ist. Wer lieber umträgt, ist rechtlich ebenfalls abgesichert. Das Wassergesetz Baden-Württemberg verpflichtet Anlieger, das Herumtragen kleiner Boote ohne eigenen Antrieb um Stauanlagen und Hindernisse zu dulden.
Altrhein: nur auf dem Kanuwanderweg
Bei den Altrheinarmen ist die Lage eine andere, und hier wird es oft falsch gemacht. Die Naturschutzgebiete am Oberrhein zwischen Iffezheim und Mannheim, zu denen auch die Ketscher Rheininsel gehört, dürfen mit dem Kanu ausschließlich auf dem ausgewiesenen Kanuwanderweg befahren werden. Die Strecken sind festgelegt, die Befahrungszeiten teilweise eingeschränkt, angelegt werden darf nur an den vorgesehenen Stellen. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet wird. Für Stand-up-Paddling gilt in diesen Gebieten ein ganzjähriges Verbot, auch auf dem Kanuwanderweg.
Grundsätzlich ist das Fahren mit kleinen Booten ohne eigene Triebkraft in Baden-Württemberg Gemeingebrauch und jedermann gestattet. In Naturschutzgebieten kehrt sich das um: Dort gilt ein grundsätzliches Befahrensverbot, der Kanuwanderweg ist die Ausnahme davon. Ein Blick in die aktuelle Befahrungsregelung vor der Tour lohnt sich deshalb.
Was das Boot dafür können muss
Für diese Reviere ist weniger entscheidend, wie schnell ein Boot ist, sondern ob man es ohne Hilfe vom Parkplatz ans Wasser bekommt. Packmaß und Gewicht entscheiden darüber, ob das Boot im Herbst noch einmal herauskommt oder im Keller bleibt. Dazu kommt die Breite, die zwischen Kippstabilität im Stand und Geradeauslauf vermittelt, und die Zuladung, die man ehrlich zusammenrechnen sollte, also Paddler, Schwimmweste, Wasser und Gepäck. Wer vergleichen möchte, findet bei den Herstellern Übersichten zu den technischen Daten, etwa zu die besten aufblasbaren Kajaks mit Angaben zu Gewicht, Packmaß und Material.
Herbstregeln, die keine Kür sind
Der Deutsche Kanu-Verband empfiehlt allen Paddlern eine Schwimmhilfe oder Rettungsweste. Wehre, Elektrizitätswerke und Stauanlagen sind weiträumig zu umtragen, dort besteht häufig Lebensgefahr. Auf dem Neckar kommt die Berufsschifffahrt dazu: Kanus sind fast immer ausweichpflichtig und vom Steuerhaus aus schlecht zu sehen, ausreichend Abstand ist Pflicht. Und zwei Regeln, die im Herbst wichtiger werden als im Sommer: nicht allein losfahren und nicht bei Hochwasser.
Erst ausprobieren
Wer unsicher ist, ob das eigene Boot die richtige Anschaffung wäre, leiht sich zuerst eines. In Neckargemünd kostet die Halbtagestour nach Heidelberg, rund zehn Kilometer, 27 Euro unter der Woche und 29 Euro am Wochenende, die Tagestour ab Eberbach 42 beziehungsweise 44 Euro. Die Saison beginnt dort im Frühjahr, für den Herbst lohnt der Anruf vorab.





